Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach
Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom
04.08.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 04.08.2023 aus ihrem Vermögen den
"Geschäftsbereich Funktionaler Siebdruck & Lamination
(Geschäftsbereich FSL)"
auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"MotoMeter Production GmbH", Pforzheim (Amtsgericht
Mannheim HRB 746956) ausgegliedert (Ausgliederung zur
Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
17.08.2023
Rinke |
6 |
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Prokura erloschen:
Schüller, Stefan, Tiefenbronn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.04.2023
Rinke |
HRB 503597: NAP automotive Produkte GmbH, Pforzheim, Fritz-Neuert-Str. 27, 75181 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Jochen, Ispringen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Roland, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Pforzheim.
HRB 503597: NAP automotive Produkte GmbH, Pforzheim, Fritz-Neuert-Str. 27, 75181 Pforzheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gratzmann, Denis, Marxzell, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503597: NAP automotive Produkte GmbH, Pforzheim, Fritz-Neuert-Str. 27, 75181 Pforzheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.03.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MOTOMETER Engineering GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 702283) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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