NATUR Feinkost GmbH Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Neuss (Sperberweg 18, 41468 Neuss). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
NATUR Feinkost GmbH Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Neuss (Sperberweg 18, 41468 Neuss). Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 193/07) vom 13. Dezember 2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
NATUR Feinkost GmbH Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Essen (Sperberweg 18, 41468 Neuss). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Neuss (jetzt: Amtsgericht Neuss HRB 13974) verlegt.
NATUR Feinkost GmbH Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Neuss (Sperberweg 18, 41468 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01. Juni 2004. Die Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 17950) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel, Im- und Export mit Lebensmitteln, Getränken, Gastronomiebedarf, Tabakwaren sowie Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Eker, Arap, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.