Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Aschaffenburg vom 25.07.2022 (Az. 651 IN 606/14) nach
Schlussverteilung aufgehoben worden. |
a)
05.07.2023
Förster |
HRB 8515:NBE RAIL GmbH, Stockstadt am Main, Schwarzwaldstraße 2, 63811 Stockstadt am Main.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 8515:NBE RAIL GmbH, Stockstadt am Main, Schwarzwaldstraße 2, 63811 Stockstadt am Main.Prokura erloschen: Scherer, Simon, Ellwangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8515:NBE RAIL GmbH, Stockstadt am Main, Schwarzwaldstraße 2, 63811 Stockstadt am Main.Bestellt: Geschäftsführer: Mangano, Gianfranco, Lützelbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sewerin, Torsten, Großostheim-Ringheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8515:NBE RAIL GmbH, Stockstadt am Main, Schwarzwaldstraße 2, 63811 Stockstadt am Main.Die NBE RAILWAY SERVICES GmbH mit dem Sitz in Stockstadt (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9677) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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