Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dahmer, Ralf, Olpe, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Cordewener, Engelbertus Henricus, Kerkrade /
Niederlande, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.04.2024
Kirsch |
HRB 14900: NORRES Management GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-16, 45881 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mollen, Burkhard, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14900: NORRES Management GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-16, 45881 Gelsenkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Dahmer, Ralf, Olpe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14900: NORRES Management GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-16, 45881 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreider, Vitalij, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14900: NORRES Management GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-16, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der NORRES Industrial Hoses GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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