Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
25 |
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Prokura erloschen:
Altmann, Paul, Burglengenfeld, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Weber, Markus, Schwandorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.04.2024
Schmid |
24 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 28.06.2023 hat die Neufassung
der Überschrift von § 16 und die Ergänzung des § 16 (Ort und
Einberufung, virtuelle Hauptversammlung) der Satzung um die
Absätze 5 und 6 beschlossen. |
a)
10.07.2023
Sachse |
HRB 3920: Nabaltec AG, Schwandorf, Alustraße 50-52, 92421 Schwandorf. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Klimes, Michael, Nabburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3920: Nabaltec AG, Schwandorf, Alustraße 50-52, 92421 Schwandorf. Bestellt: Vorstand: Dr. Risch, Alexander, Großmehring, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3920: Nabaltec AG, Schwandorf, Alustraße 50-52, 92421 Schwandorf. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Neufassung des § 4 Ziff. 3 (Bedingtes Kapital) sowie des § 4 Ziff. 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung hat am 16.06.2021 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.400.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) beschlossen, wobei die Erhöhung der Anzahl der Aktien in demselben Verhältnis wie die Erhöhung des Grundkapitals zu erfolgen hat (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 16.06.2021 von der Gesellschaft begeben werden. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.05.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt (nunmehr) bis zu 3.200.000,00 EUR nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Frist dieser Ermächtigung ist abgelaufen; von der Ermächtigung kann somit nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Schaffung eines neuen genhmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021/I) beschlossen. Dabei wurde der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.Mai 2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die Erhöhung der Anzahl der Aktien in demselben Verhältnis wie die Erhöhung des Grundkapitals zu erfolgen hat, und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach näherer Maßgabe des Beschlusses über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden.
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