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a)
New Life Connect gGmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o Jermaine Evans, Reifenberger Straße
44, 60489 Frankfurt am Main
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis
68 der AO).
Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist
die Förderung
der christlichen Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2
AO),
sowie
der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO).
Dieser Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht durch
a) die Förderung und Verbreitung des
christlichen Glaubens insbesondere durch
die Durchführung von Gottesdiensten,
Gebetsabenden, öffentlichen Andachten,
öffentlichen Anbetungszeiten, etc.;
b) die Durchführung von Veranstaltungen
mit christlichen Inhalten zu lebens- und
glaubensrelevanten Themen, insbesondere
Seminare, Konferenzen, Konzerte,
Vorträge, Filmvorführungen, etc.;
c) die Durchführung von Maßnahmen der
christlichen Kinder- und Jugendarbeit;
d) Bereitstellung von Räumen für das
kirchliche Leben (Veranstaltungen und
Gottesdienste) der New Life Church und
weiteren Gemeinden und christlichen
Organisationen;
e) Räume der Begegnung schaffen, für
christlichen Austausch aber vor allem auch
eine Brücke bauen zwischen Kirche und
Kultur. Dazu kann die gGmbH Räume
anmieten, passend einrichten und
Anknüpfungspunkte herstellen;
f) die Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen
Veranstaltungen, sowie die Bereitstellung
einer Plattform für diese Inhalte
insbesondere in Frankfurt am Main,
insbesondere Ausstellungen,
Filmvorführungen, Konzerten, Vernissagen,
etc.;
g) die Herstellung, Verbreitung und
Bereitstellung von Print- und elektronischen
Medien sowie von Publikationen in digitaler
und analoger Form für die Zwecke der
Gesellschaft, sowie die Öffentlichkeitsarbeit
zur Erreichung der Gesellschaftszwecke.
Zweck der Gesellschaft ist auch die
Förderung und Mittelbeschaffung für den
steuerbegünstigten New Life Church e.V
zur Förderung der oben genannten
satzungsgemäßen Zwecke, insbesondere
auch durch die Bereitstellung der der
Gesellschaft gehörenden Räumen und
deren Arbeitskräfte im Sinne des § 58 Nr. 4
und 5 AO. Insoweit handelt die Gesellschaft
auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Die unmittelbare Zweckverwirklichung der
in § 2 Abs. 2 genannten Zwecke kann auch
durch das planmäßige Zusammenwirken
mit einer weiteren Körperschaft, die im
Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis
68 AO erfüllt, erfolgen. Die Gesellschaft
kann sich hierzu im Wege eines
gemeinsamen, inhaltlich aufeinander
abgestimmten und koordinierten Wirkens
(planmäßiges Zusammenwirken) mit diesen
Organisationen zur Erfüllung der
steuerbegünstigten Satzungszwecke zu
gemeinsamen Projekten
zusammenschließen und kann auch durch
diese Organisationen ihre
satzungsgemäßen Zwecke verwirklichen (§
57 Abs. 3 AO). Insoweit erfolgt die
Zweckverwirklichung auch arbeitsteilig mit
dem New Life Church e.V. insbesondere
durch gegenseitige Dienstleistungen,
gemeinschaftliche Serviceleistungen (z.B.
Buchhaltung, Personaldienstleistungen,
Gebäudeverwaltung, Beschaffungsstellen,
etc.), Nutzungsüberlassungen und
Vermietung von Immobilien der
Gesellschaft.
Die Gesellschafft kann sich zur Erfüllung
ihrer satzungsgemäßen Zwecke mit
anderen Organisationen, insbesondere
dem New Life Church e.V, zu
gemeinsamen Projekten
zusammenschließen. Die Gesellschaft kann
alle Geschäfte betreiben, welche diesem
Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Evans, Jermaine, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2025 |
a)
08.08.2025
Dittberner
b)
Fall 1 |