HRB 712338: New in Moden AG, Brühl, Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 2060/18) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
HRB 712338: New in Moden AG, Brühl, Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 05.10.2018 (4 IN 2060/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
HRB 712338: New in Moden AG, Brühl, Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Nicht mehr Vorstand: Özcelik, Nevin, geb. Özcelik, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712338: Trendfabrik AG, Brühl, Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Die Hauptversammlung vom 12.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: New in Moden AG.
Trendfabrik AG, Brühl, Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.04.2011 und 19.05.2011. Geschäftsanschrift: Traumannswald 1-3, 68782 Brühl. Gegenstand: Dienstleistungen im Groß- und Einzelhandel, insbesondere der Handel und Vertrieb von Bekleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires, Lederbekleidung, Ledertaschen, Schmuck, Uhren, Brillen, Wohnaccessoires, das Betreiben einer Werbeagentur sowie einer Unternehmensberatung. Ausgenommen sind Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Özcelik, Nevin, geb. Özcelik, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Özcelik, Kerem, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Nevin Özcelik als Inhaberin der Firma "Trendfabrik Nevin Özcelik e.K.", Brühl (Amtsgericht Mannheim HRA 703388) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 05.04.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.