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a)
Niepoth & Niepoth
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Gießen
c)
Die für Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich
zugelassenen Tätigkeiten, insbesondere
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und alle damit verbundenen
Nebentätigkeiten. Ausgenommen sind mit
dem Beruf eines Steuerberaters
unvereinbare Tätigkeiten (§ 57 StBerG). |
105.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und muß Steuerberater
sein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten mit der
Maßgabe, daß eine der vertretenden Personen
Steuerberater sein muß. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so sind diejenigen unter
ihnen, die die Qualifikation als Steuerberater
führen, dennoch alleinvertretungsberechtigt.
Diejenigen Geschäftsführer, die die Qualifikation
als Steuerberater nicht führen, sind stets nur
zusammen mit einem anderen Geschäftsführer
oder Prokuristen, der Steuerberater ist, zu
Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Durch Gesellschafterbeschluss können
Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft
vorzunehmen (Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB).
b)
Geschäftsführer:
Niepoth, Tilman, Steuerberater, Schlitz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Volkmann, Matthias, Langgöns, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.11.1996 zuletzt geändert am
30.12.1998 |
a)
08.10.2003
Aul
b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.01.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 20 ff. Sonderband |