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Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH, Berlin (HRB 236661)

Firmendaten

Anschrift
Dreifelderweg 7
13509 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 236661
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 236661 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.08.2021 hat die Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Bildung, der Erziehung und des Sports, insbesondere des Amateur-Tennisleistungssports mit dem Ziel, Tennisspieler/innen zur Teilnahme am Tennis-Spitzensport zu befähigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Maßnahmen zum Heranführen von Kleinkindern und Schulkindern an den Sport bzw. zur Unterstützung von Schulkindern beim Leistungssport, etwa durch die Ausrichtung von Projekten mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ferientenniscamps, Tennis-AG's an Schulen und Kindertageseinrichtungen oder Wochenendworkshops für Kinder und Jugendliche; Maßnahmen zur Vermittlung aktueller sport- und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und dem Leistungssport förderlichen Werten und Einstellungen an Nachwuchssportler, Leistungssportler und Trainer sowie Maßnahmen zur formellen und informellen Weiterbildung der Trainerinnen und Trainer der Nord-Berliner Sportvereine, etwa durch Expertenvorträge, Seminare, Workshops, Stammtisch- und Netzwerkveranstaltungen, Coaching und Mentoring oder Weiterbildungsberatung; Maßnahmen zur Förderung von Leistungssportforschung, etwa die Konzeption von Forschungsprojekten zur Evaluation neuer Trainingsmethoden und die Umsetzung in Kooperationen mit Sportwissenschaftlern und Universitätseinrichtungen, die finanzielle Unterstützung von Tennis-Leistungssportforschung sowie ggf. von Tennisforschungs-Kompetenzzentren, den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die Unterstützung von Forschenden bei der Gewinnung von Mitwirkenden für empirische Forschungsprojekte; Maßnahmen der Schaffung und Weiterentwicklung einer Tennis-Leistungssportumgebung im Norden Berlins, etwa den Aufbau vereinsübergreifender Netzwerkstrukturen aus Trainern und Spielern der Nord-Berliner Sportvereine ggf. unter Abschluss von Kooperationsverträgen mit einzelnen Trainern, insbesondere durch die Schaffung eines Trainernetzwerks zur Bündelung von Kompetenzen und Nutzung von Synergien, Unterstützung von Trainern bei Trainingsplanung und Stützpunktorganisation, die vereinsübergreifende Koordination von passenden Trainingspartnern im Leistungssport und die Organisation von Treffen und bedarfsorientierten Austauschmöglichkeiten für Leistungssportler und ihre Betreuer; Maßnahmen des Aus- und Aufbaus von geeigneten Trainingseinrichtungen wie Sport- und Hallenplätzen, Einrichtungen für Kraft- und Ausdauertraining und Physiotherapie, etwa durch die Finanzierung von Renovierung oder Ausbau bestehender Einrichtungen oder den Bau neuer Einrichtungen, sowie die Beteiligung an Verbänden, Netzwerken und Veranstaltungen zur Förderung des Leistungssports, etwa an Tennis- und Leistungssportverbänden, Konferenzen, Tagungen, Pressegesprächen, Kontaktgesprächen mit Verwaltung und Förderern; Maßnahmen zur individuellen Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, etwa indem Leistungstraining und/oder Trainingsplanung unentgeltlich oder vergünstigt angeboten werden, diese richten sich vorrangig an Amateurleistungssportler; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. Insofern die Gesellschaft Leistungssportlerinnen und Leistungssportler individuell gem. Abs. 3 lit. f individuell fördert, beachtet sie die folgenden Grundsätze: Förderung wird grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die die festgelegten Kriterien erfüllen; die Gesellschaft vergibt keine Mittel an Sportler, die ausreichend andere Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer sportlichen Betätigung haben; für die individuellen Förderungsleistungen ist die soziale Bedürftigkeit ausschlaggebend, d. h. bei Vorliegen anderer Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Einnahmen aus Werbe- und Ausrüstungsverträgen) erfolgt keine Förderung. Die Festlegung von Förderleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Situation (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, sportbezogene Einkünfte). Dabei ist bei verheirateten Sportlern das gesamte Familieneinkommen und bei Sportlern unter 28 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben, das Einkommen der Eltem ausschlaggebend. Die Gesellschaft gewährt keine Förderleistungen, die bei einschlägiger Prüfung die tatsächlichen Aufwendungen des Sportlers für seine sportliche Betätigung übersteigen. Dabei kann die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Maßgaben von Abs. 4 lit. a - c eine pauschalierte Aufwandsentschädigung beschließen, soweit diese der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht entgegensteht.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.12.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 16.12.2021
Neueintragung

HRB 236661 B: Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH, Berlin, Dreifelderweg 7, 13509 Berlin. Firma: Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Dreifelderweg 7, 13509 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Bildung, der Erziehung und des Sports, insbesondere des Amateur-Tennisleistungssports mit dem Ziel, Tennisspieler/innen zur Teilnahme am Tennis-Spitzensport zu befähigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Maßnahmen zum Heranführen von Kleinkindern und Schulkindern an den Sport bzw. zur Unterstützung von Schulkindern beim Leistungssport, etwa durch die Ausrichtung von Projekten mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ferientenniscamps, Tennis-AG's an Schulen und Kindertageseinrichtungen oder Wochenendworkshops für Kinder und Jugendliche; Maßnahmen zur Vermittlung aktueller sport- und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und dem Leistungssport förderlichen Werten und Einstellungen an Nachwuchssportler, Leistungssportler und Trainer sowie Maßnahmen zur formellen und informellen Weiterbildung der Trainerinnen und Trainer der Nord-Berliner Sportvereine, etwa durch Expertenvorträge, Seminare, Workshops, Stammtisch- und Netzwerkveranstaltungen, Coaching und Mentoring oder Weiterbildungsberatung; Maßnahmen zur Förderung von Leistungssportforschung, etwa die Konzeption von Forschungsprojekten zur Evaluation neuer Trainingsmethoden und die Umsetzung in Kooperationen mit Sportwissenschaftlern und Universitätseinrichtungen, die finanzielle Unterstützung von Tennis-Leistungssportforschung sowie ggf. von Tennisforschungs-Kompetenzzentren, den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die Unterstützung von Forschenden bei der Gewinnung von Mitwirkenden für empirische Forschungsprojekte; Maßnahmen der Schaffung und Weiterentwicklung einer Tennis-Leistungssportumgebung im Norden Berlins, etwa den Aufbau vereinsübergreifender Netzwerkstrukturen aus Trainern und Spielern der Nord-Berliner Sportvereine ggf. unter Abschluss von Kooperationsverträgen mit einzelnen Trainern, insbesondere durch die Schaffung eines Trainernetzwerks zur Bündelung von Kompetenzen und Nutzung von Synergien, Unterstützung von Trainern bei Trainingsplanung und Stützpunktorganisation, die vereinsübergreifende Koordination von passenden Trainingspartnern im Leistungssport und die Organisation von Treffen und bedarfsorientierten Austauschmöglichkeiten für Leistungssportler und ihre Betreuer; Maßnahmen des Aus- und Aufbaus von geeigneten Trainingseinrichtungen wie Sport- und Hallenplätzen, Einrichtungen für Kraft- und Ausdauertraining und Physiotherapie, etwa durch die Finanzierung von Renovierung oder Ausbau bestehender Einrichtungen oder den Bau neuer Einrichtungen, sowie die Beteiligung an Verbänden, Netzwerken und Veranstaltungen zur Förderung des Leistungssports, etwa an Tennis- und Leistungssportverbänden, Konferenzen, Tagungen, Pressegesprächen, Kontaktgesprächen mit Verwaltung und Förderern; Maßnahmen zur individuellen Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, etwa indem Leistungstraining und/oder Trainingsplanung unentgeltlich oder vergünstigt angeboten werden, diese richten sich vorrangig an Amateurleistungssportler; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. Insofern die Gesellschaft Leistungssportlerinnen und Leistungssportler individuell gem. Abs. 3 lit. f individuell fördert, beachtet sie die folgenden Grundsätze: Förderung wird grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die die festgelegten Kriterien erfüllen; die Gesellschaft vergibt keine Mittel an Sportler, die ausreichend andere Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer sportlichen Betätigung haben; für die individuellen Förderungsleistungen ist die soziale Bedürftigkeit ausschlaggebend, d. h. bei Vorliegen anderer Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Einnahmen aus Werbe- und Ausrüstungsverträgen) erfolgt keine Förderung. Die Festlegung von Förderleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Situation (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, sportbezogene Einkünfte). Dabei ist bei verheirateten Sportlern das gesamte Familieneinkommen und bei Sportlern unter 28 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben, das Einkommen der Eltem ausschlaggebend. Die Gesellschaft gewährt keine Förderleistungen, die bei einschlägiger Prüfung die tatsächlichen Aufwendungen des Sportlers für seine sportliche Betätigung übersteigen. Dabei kann die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Maßgaben von Abs. 4 lit. a - c eine pauschalierte Aufwandsentschädigung beschließen, soweit diese der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht entgegensteht. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Fleischfresser, Timo, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2021

Historie 1

16.12.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Timo Fleischfresser
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 13.12.2021