O.H.T. Handels- und Dienstleistungs GmbH, Ostrau, Oschatzer Straße 4, 04749 Ostrau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klingenberger, Otto-Gerd, Ostrau OT Clanzschwitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Friedrich, Frank, Zschaitz-Ottewig OT Goselitz, * ‒.‒.‒‒; Höhle, Lutz, Hof, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
O.H.T. Hoch- und Tiefbau GmbH, Ostrau (Oschatzer Str. 4, 04749 Ostrau). Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 17,12 EUR aus Gesellschaftsmittel auf 203.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Dabei wurden insbesondere die Firma, der Gegenstand des Unternehmens und das Stammkapital geändert. Neue Firma: O.H.T. Handels- und Dienstleistungs GmbH. Neuer Gegenstand: Baustoffhandel, Baumaschinenhandel und -vermietung, Bauleitung und Bauberatung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Vermögens sowie Büro- und Verwaltungsmanagement. Neues Stammkapital: 203.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungsplan vom 07.03.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.03.2006 auf die O.H.T. Hoch- und Tiefbau GmbH mit dem Sitz in Ostrau (Amtsgericht Leipzig HRB 22396) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.