HRA 49968 B: OC Osloer 114 GmbH & Co. KG, Berlin, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 2, 10787 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Ankauf, die Verwaltung und der Verkauf des Grundstücks Osloer Str. 114, 13359 Berlin sowie weiterer Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.). Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 2, 10787 Berlin
HRA 49968 B: OC Osloer 114 GmbH & Co. KG, Berlin, Katzbachstraße 18, 10965 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Ankauf, die Verwaltung und der Verkauf des Grundstücks Osloer Str. 114, 13359 Berlin sowie weiterer Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.). Firma: OC Osloer 114 GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Katzbachstraße 18, 10965 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und, soweit die persönlich haftende Gesellschafterin eine Kapitalgesellschaft ist, deren gesetzliche Vertreter, dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. OC Greyhound Capital GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 160891 B); Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OC Osloer 114 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150495 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.