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OIKOS GmbH, Schönefeld (HRB 25508 P)

Firmendaten

Anschrift
Schulzendorfer Str. 11
12529 Schönefeld
Frühere Anschriften: 4
Liebenberger Damm 16 b, 16559 Liebenwalde
Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld
Tauentzienstr. 7 b / c, 10789 Berlin
Torstr. 138, 10119 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 030/670696518
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.oikos-gmbh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2007
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 25508 P
Amtsgericht: Potsdam
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die OIKOS GmbH aus Schönefeld ist im Handelsregister Potsdam unter der Nummer HRB 25508 P verzeichnet. Nach der Gründung am 03.12.2007 hat die OIKOS GmbH ihren Standort mindestens viermal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Erwerb, die Verwaltung, der Verkauf und die Entwicklung von Immobilien.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die OIKOS GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2024)

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Registermeldungen 18

Calendar 09.01.2020
Veränderung

HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist nach Mitteilung der Registerbehörde der übernehmenden Gesellschaft am 18.12.2019 mit dieser verschmolzen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Calendar 21.11.2019
Veränderung

HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.09.2019 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwickling auf die Teuto S.r.l. mit Sitz in Bozen, Italien, (Nummer der Eintragung im Unternehmensregister von Bozen: 02061760225) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzunegn des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.

Calendar 10.09.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. 1. Hinweis auf Einreichung Beim Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus wurde am 09.09.2019 der Entwurf eines Verschmelzungs¬plans zur verschmelzung der OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland auf die Teuto S.r.l, Bozen, Italien eingereicht. Es ist beabsichtigt, die OIKOS GmbH als übertragenden Rechtsträger auf die Teuto S.r.l. als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung nach §§ 122a ff. UmwG sowie der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitglieds-staaten zu verschmelzen. 2. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften Übertragender Rechtsträger: OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland Übernehmender Rechtsträger. Teuto S.r.l., Bozen, Italien 3. Registerangaben der beteiligten Gesellschaften OIKOS GmbH: Handelsregister der Amtsgerichts Cottbus, HRB 10818 CB Teuto S.r.l.: Unternehmensregister von Bozen Nr. 02061760225 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften Gläubigerrechte: Gläubigern der OIKOS GmbH ist gemäß § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Teuto S.r.l., deren Forderungen der Eintragung der Verschmelzung in das Unternehmensregister vorausgehen, sind nach Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches berechtigt, innerhalb einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach der in Artikel 2502- bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragung Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Gesellschafter eines übertragenden Rechtsträgers, die dem Abschluss des Verschmelzungsplans nicht zugestimmt haben, können den Gesellschafterbeschluss anfechten, wenn sie der Ansicht sind, dass das im Verschmelzungsplan vorgesehene Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft beim dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger darstellt. Ein Recht, in diesen Fällen gemäß § 15 Abs. 1 UmwG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung zu verlangen, steht den Gesellschaftern der OIKOS GmbH wegen § 122h Abs. 1 UmwG nicht zu. Den Gesellschaftern eines übertragenden Rechtsträgers ist weiter grundsätzlich nach § 122i Abs. 1 UmwG anzubieten, ihre Anteile an dem übertragenden Rechtsträger gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht jedoch kein solches Angebot vor, da die Gesellschafter der OIKOS GmbH in Aussicht gestellt haben, auf ein solches Angebot zu verzichten. Den Gesellschaftern der Teuto S.r.l., die der Verschmelzung mit der OIKOS GmbH nicht im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses zustimmen, haben ein Rücktrittsrecht nach Artikel 2473 des italienischen Zivilgesetzbuches und Artikel 5 der Gesetzes¬verordnung vom 30. Mai 2018 Nr. 108. Anschriften für Auskünfte Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten der Minderheitsgesellschafter können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden: OIKOS GmbH Schulzendorfer Straße 11 12529 Schönefeld Deutschland TEUTO S.R.L Via Alto Adige 40 39100 Bolzano Italia Die Kosten dieser Handelsregistereinreichung und ihres Vollzuges bei Gericht trägt die Gesellschaft.

Calendar 30.08.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. 1. Hinweis auf Einreichung Beim Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus wurde am 16.08 2019 der Entwurf eines Verschmelzungsplans zur Verschmelzung der OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland auf die Teuto S.r.l, Bozen, Italien eingereicht. Es ist beabsichtigt, die Oll(OS GmbH als übertragenden Rechtsträger auf die Teuto S.r.l. als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung nach § 122a ff. UmwG sowie der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu verschmelzen. 2. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften Übertragender Rechtsträger: DIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland Übernehmender Rechtsträger. Teuto S.r.L, Bozen, Italien 3. Registerangaben der beteiligten Gesellschaften OIKOS GmbH: Handelsregister der Amtsgerichts Cottbus, HRB 10818 CD Teuto S.r.l.: Unternehmensregister von Bozen Nr. 02061760225 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften Gläubigerrechte: Gläubigern der OIKOS GmbH ist gemäß § 122 j lJmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Teuto S.r.L, deren Forderungen der Eintragung der Verschmelzung in das Unternehmensregister vorausgehen, sind nach Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches berechtigt, innerhalb einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach der in Artikel 2502- bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragung Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Gesellschafter eines übertragenden Rechtsträgers, die dem Abschluss des Verschmelzungsplans nicht zugestimmt haben, können den Gesellschafterbeschluss anfechten, wenn sie der Ansicht sind, dass das im Verschmelzungsplan vorgesehene Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft beim dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger darstellt. Ein Recht, in diesen Fällen gemäß § 15 Abs. 1 UmwG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung zu verlangen, steht den Gesellschaftern der OIKOS GmbH wegen § 122h Abs. 1 lJmwG nicht zu. Den Gesellschaftern eines übertragenden Rechtsträgers ist weiter grundsätzlich nach § 122i Abs. 1 (JmwG anzubieten, ihre Anteile an dem übertragenden Rechtsträger gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht jedoch kein solches Angebot vor, da die Gesellschafter der OIKOS GmbH in Aussicht gestellt haben, auf ein solches Angebot zu verzichten. Den Gesellschaftern der Teuto S.r.l., die der Verschmelzung mit der OIKOS GmbH nicht im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses zustimmen, haben ein Rücktrittsrecht nach Artikel 2473 des italienischen Zivilgesetzbuches und Artikel 5 der Gesetzesverordnung vom 30. Mai 2018 Nr. 108. Anschriften für Auskünfte Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten der Minderheitsgesellschafter können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden: OIKOS GmbH Schulzendorfer Straße 11 12529 Schönefeld Deutschland TEUTO S.R.L Via Alto Adige 40 39100 Bolzano ltalia

Calendar 26.09.2018
Veränderung

HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Pramstrahler, Peter, * ‒.‒.‒‒, Völs am Schlern / Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

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Historie 8

26.09.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Pramstrahler
Geschäftsführer

19.07.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Diego Cattoni
Geschäftsführer

14.08.2012
Adressänderung

Alte Anschrift:
Liebenberger Damm 16 b
16559 Liebenwalde

Neue Anschrift:
Schulzendorfer Str. 11
12529 Schönefeld

Firmenname geändert

alt:
OIKOS GmbH

neu:
Oikos GmH

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Diego Cattoni
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Udo Schuster
Geschäftsführer

15.07.2011
Adressänderung

Alte Anschrift:
Lilienthalstr. 6
12529 Schönefeld

Neue Anschrift:
Liebenberger Damm 16 b
16559 Liebenwalde

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Diego Cattoni
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Udo Schuster
Geschäftsführer

03.08.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Robert-Christian Gierth
Geschäftsführer

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