HRA 10092: OMT GmbH & Co. KG optimal medical therapies, Minden, Emscher Straße 8, 32427 Minden. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Emscher Straße 8, 32427 Minden. Die Zweigniederlassung in Minden ist aufgehoben. 32427 Minden, Geschäftsanschrift: Emscherstraße 8, 32427 Minden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Sitz und die Registerstelle sind von Amts wegen gem. § 319 ZPO geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: OMT Beteiligungs-GmbH, Frittlingen (Amtsgericht Bad Oeynhausen 16 AR 777/21). Der Sitz ist von Frittlingen (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRA 724634) nach Minden verlegt.
HRA 724634: OMT GmbH & Co. KG optimal medical therapies, Frittlingen, Daimlerstr. 25, 78665 Frittlingen. Sitz verlegt nach Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 10092). Das Registerblatt ist geschlossen.
OMT GmbH & Co. KG optimal medical therapies, Frittlingen, Daimlerstr. 25, 78665 Frittlingen.Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweignierderlassung Minden, 32427 Minden, Geschäftsanschrift: Emscherstraße 8, 32427 Minden.
OMT GmbH & Co. KG optimal medical therapies, Frittlingen, Daimlerstr. 25, 78665 Frittlingen.(die Herstellung und der Handel mit medizintechnischen und ähnlichen Erzeugnissen).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 25, 78665 Frittlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: OMT Beteiligungs-GmbH, Frittlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730948). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OMT GmbH optimal medical therapies", Frittlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 470893) gemäß § 190 ff. UmwG.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.