| 26 |
a)
Oberlinhaus Berufsbildung
gGmbH |
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a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
17.03.2026 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in Ziffer
1.1 (Firma). |
a)
19.03.2026
Kramm |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
7. Klappenbach, Daniel |
6.
Mäueler-Görke, Tina, * ‒.‒.‒‒,
Potsdam
Einzelprokura |
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a)
04.06.2025
Tanner-Kulke |
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c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar - ge-
meinnützige - mildtätige - Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuer-
begünstigte Zwecke" der Abga-
benordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung der Jugendhilfe,
- die Förderung des Wohlfahrts-
wesens, insbesondere die Förde-
rung der Fürsorge für Behinderte,
- die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung sowie
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege.
Der Satzungszweck wird insbe-
sondere verwirklicht durch den
Betrieb eines Berufsbildungs-
werkes, das behinderten und be-
nachteiligten jungen Menschen ei-
ne Ausbildung zu einem auf der
Grundlage des Berufsbildungs-
gesetzes in der jeweils geltenden
Fassung anerkannten Beruf er-
möglicht und dass neben den vor-
beruflichen und beruflichen Leis-
tungen auch Maßnahmen der be-
rufsschulischen,
sozialpädagogischen, psychologi-
schen, medizinischen und sozialen
Betreuung durchführt.
Ferner wird eine Einrichtung als
Leistungserbringer von ambu-
lanten Heilmitteln (insbesonde-
re Leistungen der physikalischen
Therapie, der Sprachtherapie oder
der Ergotherapie) im Sinne des §
66 AO unterhalten, die Leistun-
gen überwiegend gegenüber Men-
schen mit Behinderung erbringt.
Daneben unterstützt die Gesell-
schaft die berufliche Eingliede-
rung behinderter Menschen in das
Arbeitsleben und führt Integrati-
onsprojekte aus.
Des Weiteren wird der Satzungs-
zweck durch den Betrieb einer an-
erkannten Pflegeschule, die Aus-,
Fort- und Weiterbildung von Per-
sonen auf medizinischen,
sozialen und pflegerischen Gebie-
ten anbietet, verwirklicht.
Die vorgenannten Zwecke kön-
nen auch gemäß Abgabenordnung
durch die Weitergabe von Mitteln
oder durch den Einsatz von Hilfs-
personen im Sinne des § 57 Abs.
1 Abgabenordnung verwirklicht
werden.
Ferner kann die Gesellschaft ih-
re Zwecke auch im Sinne des §
57 Abs. 3 Abgabenordnung durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit mindestens einer weiteren
steuerbegünstigten Körperschaft
verfolgen. Die Zwecke der Ge-
sellschaft können dabei insbeson-
dere auch durch Hilfspersonen (§
57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzern-
verbundes des Verein Oberlinhaus
erfolgen. Diese steuerbegünstigten
Körperschaften, die jeweils die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
Abgabenordnung erfüllen, werden
in einer
dieser Satzung separat beigefüg-
ten und jeweils aktualisierten An-
lage 1, die nicht formeller Sat-
zungsbestandteil ist, namentlich
aufgeführt. Änderungen der Anla-
ge 1
sind von der Geschäftsführung
unverzüglich dem für die Gesell-
schaft zuständigen Finanzamt an-
zuzeigen. Das arbeitsteilige plan-
mäßige Zusammenwirken und die
Kooperationsleistungen kön-
nen insbesondere aber nicht aus-
schließlich durch gegenseitigen
Austausch:
- von Serviceleistungen, in Form
von Werk-, Dienst- und Verwal-
tungsleistungen die insbesondere,
aber nicht ausschließlich
- pacht- und mietweise Überlas-
sung von Immobilien, sowie deren
Pflege, Erhalt und Weiterentwick-
lung
- Darlehensgewährungen
- wechselseitiger Inanspruchnah-
me von Managementleistungen,
insbesondere Leistungen der Ge-
schäftsführung und die Personal-
gestellung der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließ-
lich juristischer Beratung,
- Finanzen und Finanzdienstleis-
tungen ausschließlich unter den
Voraussetzungen des § 2 Abs. 6
Nr. 5 KWG, Leistungen Rech-
nungswesens, sowie Leistungen
des Controllings und der Revisi-
on,
- Personalverwaltung und -gewin-
nung inkl. Mitarbeiterqualifizie-
rung und -fortbildung,
- Leistungen der (Informations-)
Technologie sowie damit artver-
wandte Tätigkeiten
- Warenlieferungen (einschließ-
lich von Leistungen aus Bereit-
stellung von Strom, (Warm-)Was-
ser aus Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen, BHKW oder
sonstigen dezentralen Energiean-
lagen)
erfolgen. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 07.03.2025
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in Ziffer 2 (Zweck). |
a)
20.03.2025
Kramm |
| 23 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar - ge-
meinnützige - mildtätige - Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuer-
begünstigte Zwecke" der Abga-
benordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung der Jugendhilfe,
- die Förderung des Wohlfahrts-
wesens, insbesondere die Förde-
rung der Fürsorge für Behinderte,
- die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung sowie
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege.
Der Satzungszweck wird insbe-
sondere verwirklicht durch den
Betrieb eines Berufsbildungs-
werkes, das behinderten und be-
nachteiligten jungen Menschen ei-
ne Ausbildung zu einem auf der
Grundlage des Berufsbildungs-
gesetzes in der jeweils geltenden
Fassung anerkannten Beruf er-
möglicht und dass neben den vor-
beruflichen und beruflichen Leis-
tungen auch Maßnahmen der be-
rufsschulischen,
sozialpädagogischen, psychologi-
schen, medizinischen und sozialen
Betreuung durchführt.
Ferner wird eine Einrichtung als
Leistungserbringer von ambu-
lanten Heilmitteln (insbesonde-
re Leistungen der physikalischen
Therapie, der Sprachtherapie oder
der Ergotherapie) im Sinne des §
66 AO unterhalten, die Leistun-
gen überwiegend gegenüber Men-
schen mit Behinderung erbringt.
Daneben unterstützt die Gesell-
schaft die berufliche Eingliede-
rung behinderter Menschen in das
Arbeitsleben und führt Integrati-
onsprojekte aus.
Des Weiteren wird der Satzungs-
zweck durch den Betrieb einer an-
erkannten Pflegeschule, die Aus-,
Fort- und Weiterbildung von Per-
sonen auf medizinischen,
sozialen und pflegerischen Gebie-
ten anbietet, verwirklicht.
Die vorgenannten Zwecke kön-
nen auch gemäß Abgabenordnung
durch die Weitergabe von Mitteln
oder durch den Einsatz von Hilfs-
personen im Sinne des § 57 Abs.
1 Abgabenordnung verwirklicht
werden.
Ferner kann die Gesellschaft ih-
re Zwecke auch im Sinne des §
57 Abs. 3 Abgabenordnung durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit mindestens einer weiteren
steuerbegünstigten Körperschaft
verfolgen. Die Zwecke der Ge-
sellschaft können dabei insbeson-
dere auch durch Hilfspersonen (§
57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzern-
verbundes des Verein Oberlinhaus
erfolgen. Diese steuerbegünstigten
Körperschaften, die jeweils die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
Abgabenordnung erfüllen, werden
in einer
dieser Satzung separat beigefüg-
ten und jeweils aktualisierten An-
lage 1, die nicht formeller Sat-
zungsbestandteil ist, namentlich
aufgeführt. Änderungen der Anla-
ge 1
sind von der Geschäftsführung
unverzüglich dem für die Gesell-
schaft zuständigen Finanzamt an-
zuzeigen. Das arbeitsteilige plan-
mäßige Zusammenwirken und die
Kooperationsleistungen kön-
nen insbesondere aber nicht aus-
schließlich durch gegenseitigen
Austausch:
- von Serviceleistungen, in Form
von Werk-, Dienst- und Verwal-
tungsleistungen die insbesondere,
aber nicht ausschließlich
- pacht- und mietweise Überlas-
sung von Immobilien, sowie deren
Pflege, Erhalt und Weiterentwick-
lung
- Darlehensgewährungen
- wechselseitiger Inanspruchnah-
me von Managementleistungen,
insbesondere Leistungen der Ge-
schäftsführung und die Personal-
gestellung der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließ-
lich juristischer Beratung,
- Leistungen des Finanz- und
Rechnungswesens, sowie des
Controllings und der Revision,
- Personalverwaltung und -gewin-
nung inkl. Mitarbeiterqualifizie-
rung und -fortbildung,
- Leistungen der (Informations-)
Technologie sowie damit artver-
wandte Tätigkeiten
- Warenlieferungen (einschließ-
lich von Leistungen aus Bereit-
stellung von Strom, (Warm-)Was-
ser aus Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen, BHKW oder
sonstigen dezentralen Energiean-
lagen)
erfolgen. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 06.12.2024
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst und vor allem geändert in Zif-
fer 1 (Zweck). |
a)
11.12.2024
Kramm |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Koch, Andreas |
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a)
08.07.2024
Tanner-Kulke |