22 |
c)
Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung mildtätiger Zwecke
b)
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheits-
pflege, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67
AO
c)
die Förderung kirchlicher Zwe-
cke;
d)
die Förderung der Volks- und Be-
rufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die Füh-
rung und Förderung von Einrich-
tungen der
medizinischen Versorgung, insbe-
sondere der Orthopädischen Fach-
klinik im Oberlinhaus,
durch die Ausbildung von Auszu-
bildenden
sowie durch Kooperationen mit
anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen,
soweit diese
o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Die vorgenannten Zwecke kön-
nen auch gemäß Abgabenordnung
durch die Weitergabe von Mitteln
oder
durch den Einsatz von Hilfsperso-
nen im Sinne des
§ 57 Abs. 1 Abgabenordnung ver-
wirklicht werden.
a)
Ferner kann die Gesellschaft ih-
re Zwecke auch im Sinne des §
57 Abs. 3 Abgabenordnung durch
planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens
einer weiteren steuerbegünstigten
Körperschaft verfolgen.
Die Zwecke der Gesellschaft kön-
nen dabei insbesondere
auch durch Hilfspersonen (§ 57
Abs. 1 Satz 2 AO) und durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzern-
verbundes des Verein Oberlinhaus
erfolgen.
Diese steuerbegünstigten Körper-
schaften,
die jeweils die Voraussetzungen
der
§§ 51 bis 68 Abgabenordnung er-
füllen, werden in einer
dieser Satzung beigefügten und je-
weils aktualisierten Anlage 1, die
nicht formeller Satzungsbestand-
teil ist, namentlich aufgeführt. Än-
derungen der Anlage 1 sind von
der Geschäftsführung unverzüg-
lich dem für die Gesellschaft zu-
ständigen Finanzamt anzuzeigen.
Das arbeitsteilige planmäßige
Zusammenwirken und die Koope-
rationsleistungen können insbe-
sondere aber nicht ausschließlich
durch
gegenseitigen Austausch:
- von Serviceleistungen, in Form
von Werk-,Dienst- und
Verwaltungsleistungen die insbe-
sondere, aber nicht
ausschließlich
- die pacht- und mietweise Über-
lassung von
Immobilien, sowie deren Pflege,
Erhalt und
Weiterentwicklung
- Darlehensgewährungen
- wechselseitige Inanspruchnah-
me von
Managementleistungen, insbe-
sondere Leistungen der
Geschäftsführung und die Perso-
nalgestellung
der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließ-
lich juristischer
Beratung,
- Leistungen des Finanz- und
Rechnungswesesn,
sowie Leistungen des Controllings
und der
Revision,
- Personalverwaltung und -gewin-
nung
inkl. Mitarbeiterqualifizierung
und- fortbildung,
- Finanzen und Finanzdienstleis-
tungen ausschließlich
unter den Voraussetzungen des
§ 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG,
Leistungen Rechnungswesens, so-
wie
Leistungen des Controllings und
der Revision,
- Warenlieferungen (einschließ-
lich von Leistungen
aus Bereitstellung von Strom,
(Warm-) Wasser
aus Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen, BHKW oder
sonstigen
dezentralen Energieanlagen)
erfolgen.
Dies gilt entsprechend für zum
Unternehmensverbund der Ale-
xianer GmbH gehörende Gesell-
schaft(en), die
in einer dieser Satzung beigefüg-
ten und jeweils aktualisierten An-
lage 2, die nicht formeller Sat-
zungsbestandteil ist, namentlich
aufgeführt sind.
b)
Zwecke der Gesellschaft werden
auch durch planmäßiges Zusam-
menwirken mit der Johannesstift
Diakonie Services GmbH insbe-
sondere aber nicht
ausschließlich durch
- Einkaufs- und Logistikleistun-
gen
mit der in Zusammenhang stehen-
den
Vermittlungsleistung (Kommis-
sionär),
- ggf. Lieferung von Strom und
Gas und
- ggf. Versorgungsleistungen zur
Speiseversorgung
(Cateringleistung)
- Warenlieferungen
erbracht.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme
aller Geschäfte, Handlungen und
Maßnahmen berechtigt, die unmit-
telbar
oder mittelbar zur Erreichung
und Förderung der vorstehenden
Zwecke geeignet, notwendig oder
nützlich sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
Beteiligungen an anderen in- und
ausländischen Unternehmen mit
gleichem oder
ähnlichem Gegenstand zu er-
werben und zu halten und solche
Unternehmen zu gründen sowie
Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten.
Die Zwecke der Gesellschaft wer-
den auch durch das Halten und
Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Kapitalgesell-
schaften im Sinne des
§ 57 Abs. 4 Abgabenordnung er-
füllt, die solche Zwecke
erfüllen. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 07.03.2025
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst, insbesondere bezüglich der
Bestimmungen zum Gegenstand
(Zweck) der Gesellschaft. |
a)
24.03.2025
Neumann |
21 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Dr. Lohbrunner, Hansjörg
Änderung zu Nr. 8:
Geschäftsführer:
Mommert, Alexander
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
Nicht mehr Prokurist:
4. Dörnhöfer, Ruth |
|
a)
10.07.2024
Dinter |
20 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung mildtätiger Zwecke
b)
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheits-
pflege, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67
AO
c)
die Förderung kirchlicher Zwe-
cke;
d)
die Förderung der Volks- und Be-
rufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die Füh-
rung und Förderung von Einrich-
tungen der
medizinischen Versorgung, insbe-
sondere der Orthopädischen Fach-
klinik im Oberlinhaus,
durch die Ausbildung von Auszu-
bildenden
sowie durch Kooperationen mit
anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen,
soweit diese
o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Die vorgenannten Zwecke kön-
nen auch gemäß Abgabenordnung
durch die Weitergabe von Mitteln
oder
durch den Einsatz von Hilfsperso-
nen im Sinne des
§ 57 Abs. 1 Abgabenordnung ver-
wirklicht werden.
a)
Ferner kann die Gesellschaft ih-
re Zwecke auch im Sinne des §
57 Abs. 3 Abgabenordnung durch
planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens
einer weiteren steuerbegünstigten
Körperschaft verfolgen.
Die Zwecke der Gesellschaft kön-
nen dabei insbesondere
auch durch Hilfspersonen (§ 57
Abs. 1 Satz 2 AO) und durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzern-
verbundes des Verein Oberlinhaus
erfolgen.
Diese steuerbegünstigten
Körperschaffen, die jeweils die
Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 Abgabenordnung er-
füllen, werden in einer
dieser Satzung beigefügten und je-
weils aktualisierten Anlage 1 na-
mentlich aufgeführt.
Das arbeitsteilige planmäßige
Zusammenwirken und die Koope-
rationsleistungen können insbe-
sondere aber nicht ausschließlich
durch
gegenseitigen Austausch von:
- von Serviceleistunge, in Form
von Werk-,Dienst- und
Verwaltungsleistungen die insbe-
sondere, aber nicht
ausschließlich
- die pacht- und mietweise Über-
lassung von
Immobilien, sowie deren Pflege,
Erhalt und
Weiterentwicklung
- Darlehensgewährungen
- die wechselseitige Inanspruch-
nahme von
Managementleistungen, insbe-
sondere Leistungen der
Geschäftsführung und die Perso-
nalgestellung
der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließ-
lich juristischer
Beratung,
- das Finanz- und Rechnungswe-
sens,
sowie Leistungen des Controllings
und der Revision,
- die Personalverwaltung und -ge-
winnung
inkl. Mitarbeiterqualifizierung
und- fortbildung,
- die Leistungen der (lnformati-
ons-) Technologie
sowie damit artverwandte Tätig-
keiten
- Warenlieferungen
erfolgen.
Dies gilt entsprechend für zum
Unternehmensverbund der Ale-
xianer GmbH gehörende Gesell-
schaft(en), die
in einer dieser Satzung beigefüg-
ten und jeweils aktualisierten An-
lage 2 namentlich aufgeführt sind.
b)
Die Zwecke der Gesellschaft wer-
den auch durch planmäßiges Zu-
sammenwirken mit der Johannes-
stift
Diakonie Services GmbH insbe-
sondere aber nicht
ausschließlich durch
- Einkaufs- und Logistikleistun-
gen
mit der in Zusammenhang stehen-
den
Vermittlungsleistung (Kommis-
sionär),
- ggf. Lieferung von Strom und
Gas und
- ggf. Versorgungsleistungen zur
Speiseversorgung
(Cateringleistung)
- Warenlieferungen
erbracht.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme
aller Geschäfte, Handlungen und
Maßnahmen berechtigt, die unmit-
telbar
oder mittelbar zur Erreichung
und Förderung der vorstehenden
Zwecke geeignet, notwendig oder
nützlich sind.
Die Gesellschaft ist berechiigt,
Beteiligungen an anderen in- und
ausländischen Unternehmen mit
gleichem oder
ähnlichem Gegenstand zu er-
werben und zu halten und solche
Unternehmen zu gründen sowie
Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten.
Die Zwecke der Gesellschaft wer-
den auch durch das Halten und
Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Kapitalgesell-
schaften im Sinne des
§ 57 Abs. 4 Abgabenordnung er-
füllt, die solche Zwecke
erfüllen, insbesondere durch das
Halten und Verwalten von medizi-
nischen Versorgungszentren. |
|
|
|
|
a)
22.03.2024
Neumann |
19 |
c)
Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung mildtätiger Zwecke
b)
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheits-
pflege, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67
AO
c)
die Förderung kirchlicher Zwe-
cke;
d)
die Förderung der Volks- und Be-
rufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die Füh-
rung und Förderung von Einrich-
tungen der
medizinischen Versorgung, insbe-
sondere der Orthopädischen Fach-
klinik im Oberlinhaus,
durch die Ausbildung von Auszu-
bildenden
sowie durch Kooperationen mit
anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen,
soweit diese
o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Die vorgenannten Zwecke kön-
nen auch gemäß Abgabenordnung
durch die Weitergabe von Mitteln
oder
durch den Einsatz von Hilfsperso-
nen im Sinne des
§ 57 Abs. 1 Abgabenordnung ver-
wirklicht werden.
a)
Ferner kann die Gesellschaft ih-
re Zwecke auch im Sinne des §
57 Abs. 3 Abgabenordnung durch
planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens
einer weiteren steuerbegünstigten
Körperschaft verfolgen.
Die Zwecke der Gesellschaft kön-
nen dabei insbesondere
auch durch Hilfspersonen (§ 57
Abs. 1 Satz 2 AO) und durch
planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzern-
verbundes des Verein Oberlinhaus
erfolgen.
Diese steuerbegünstigten
Körperschaffen, die jeweils die
Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 Abgabenordnung er-
füllen, werden in einer
dieser Satzung beigefügten und je-
weils aktualisierten Anlage 1 na-
mentlich aufgeführt.
Das arbeitsteilige planmäßige
Zusammenwirken und die Koope-
rationsleistungen können insbe-
sondere aber nicht ausschließlich
durch
gegenseitigen Austausch von:
- von Serviceleistunge, in Form
von Werk-,Dienst- und
Verwaltungsleistungen die insbe-
sondere, aber nicht
ausschließlich
- die pacht- und mietweise Über-
lassung von
Immobilien, sowie deren Pflege,
Erhalt und
Weiterentwicklung
- Darlehensgewährungen
- die wechselseitige Inanspruch-
nahme von
Managementleistungen, insbe-
sondere Leistungen der
Geschäftsführung und die Perso-
nalgestellung
der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließ-
lich juristischer
Beratung,
- das Finanz- und Rechnungswe-
sens,
sowie Leistungen des Controllings
und der Revision,
- die Personalverwaltung und -ge-
winnung
inkl. Mitarbeiterqualifizierung
und- fortbildung,
- die Leistungen der (lnformati-
ons-) Technologie
sowie damit artverwandte Tätig-
keiten
- Warenlieferungen
erfolgen.
Dies gilt entsprechend für zum
Unternehmensverbund der Ale-
xianer GmbH gehörende Gesell-
schaft(en), die
in einer dieser Satzung beigefüg-
ten und jeweils aktualisierten An-
lage 2 namentlich aufgeführt sind.
b)
Die Zwecke der Gesellschaft wer-
den auch durch planmäßiges Zu-
sammenwirken mit der Johannes-
stift
Diakonie Services GmbH insbe-
sondere aber nicht
ausschließlich durch
- Einkaufs- und Logistikleistun-
gen
mit der in Zusammenhang stehen-
den
Vermittlungsleistung (Kommis-
sionär),
- ggf. Lieferung von Strom und
Gas und
- ggf. Versorgungsleistungen zur
Speiseversorgung
(Cateringleistung)
- Warenlieferungen
erbracht.
Die Gesellschaff ist zur Vornahme
aller Geschäfte, Handlungen und
Maßnahmen berechtigt, die unmit-
telbar
oder mittelbar zur Erreichung
und Förderung der vorstehenden
Zwecke geeignet, notwendig oder
nützlich sind.
Die Gesellschafl ist berechiigt,
Beteiligungen an anderen in- und
ausländischen Unternehmen mit
gleichem oder
ähnlichem Gegenstand zu er-
werben und zu halten und solche
Unternehmen zu gründen sowie
Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten.
Die Zwecke der Gesellschaft wer-
den auch durch das Halten und
Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Kapitalgesell-
schaften im Sinne des
§ 57 Abs. 4 Abgabenordnung er-
füllt, die solche Zwecke
erfüllen, insbesondere durch das
Halten und Verwalten von medizi-
nischen Versorgungszentren. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 18.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand der Gesell-
schaft). |
a)
18.03.2024
Neumann |
18 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Koch, Andreas |
|
|
a)
04.03.2024
Dinter |