HRA 17310: OctaVIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kassel, Hildegard-von-Bingen-Straße 7, 34131 Kassel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OctaVIA Markets GmbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 7260) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17310: OctaVIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kassel, Marie-Calm-Straße 1 - 5, 34131 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hildegard-von-Bingen-Straße 7, 34131 Kassel.
OctaVIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kassel, Marie-Calm-Straße 1 - 5, 34131 Kassel. (Die Beteiligung an anderen Unternehmen; Vermittlungen und Beratungen zum Projektgeschäft, Strategie- und Managementberatung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marie-Calm-Straße 1 - 5, 34131 Kassel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: OctaVIA Verwaltungs GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 16000). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OctaVIA Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 6967). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.