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a)
Ofenkundig GmbH
b)
Sitz/Niederlassung:
Flensburg
Geschäftsanschrift:
Alter Kupfermühlenweg 106,
24939 Flensburg
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens sind die Planung und
der Bau von Öfen, Beratung,
Planung und Umsetzung von
technischer Gebäudeausrüs-
tung (TGA), insb. Beratung, Pla-
nung, Umsetzung und Handel
von Energie-Wärme-Manage-
ment-Systemen, einschließlich
Smart-Home-Systemen sowie
Schulungen und der Transfer
von Wissen im Rahmen einer
angewandten Forschung.
Der Gesellschaft ist jede Be-
tätigung gestattet, die geeig-
net ist, mittelbar oder unmit-
telbar den Zweck des Unter-
nehmens zu fördern. Sie kann
Zweigniederlassungen errich-
ten und andere branchenglei-
che oder branchenähnliche Un-
ternehmen erwerben, pachten
oder sich an solchen Unterneh-
men beteiligen. |
25.000,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann er-
teilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Drit-
ter abzuschließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Mertens, Paula Magdalena,
* ‒.‒.‒‒, Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Mertens, Frieda Johanna,
* ‒.‒.‒‒, Altenholz
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch teilweise Übertragung des
Vermögens als Gesamtheit des
einzelkaufmännischen Unter-
nehmens Ofenkundig e.K. mit
dem Sitz in Flensburg (Amts-
gericht Flensburg, HRA 11435
FL) auf Grund des Spaltungs-
plans vom 28.07.2025 und des
Zustimmungsbeschlusses vom
selben Tage.
Die Spaltung ist mit der gleich-
zeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden. |
a)
11.08.2025
Jepsen |