Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Opel Bank GmbH, Rüsselsheim (HRB 82002)

Firmendaten

Anschrift
Mainzer Str. 190
65428 Rüsselsheim
Frühere Anschriften: 3
Mainstr. 190, 65428 Rüsselsheim
Friedrich-Lutzmann-Ring , 65428 Rüsselsheim
Stahlstr. 34, 65428 Rüsselsheim
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06142/878878
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.opelbank.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 82002
Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Opel Bank GmbH aus Rüsselsheim ist im Handelsregister Darmstadt unter der Nummer HRB 82002 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Opel Bank GmbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Die Opel Bank GmbH weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 37

Calendar 30.01.2020
Löschung

HRB 82002: Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich (Registre de Commerce et des Sociétés von Nanterre Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre) am 04.11.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.08.2019
Veränderung

HRB 82002: Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich (Registre de Commerce et des Sociétés von Nanterre Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem französischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.05.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 82002: Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Opel Bank GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 82002) als übertragender Rechtsträger mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich (Französische Aktiengesellschaft (Société Anonyme), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Opel Bank GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, geltend zu machen.Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat gemäß § 122j Abs. 1 UmwG schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder Email reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherung an Eides statt) sind beizugeben. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind. Die Opel Bank GmbH wird vollständig auf die Opel Bank S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Opel Bank GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegenüber der Opel Bank S.A. geltend zu machen.Für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A.) gilt:Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) haben die Gläubiger der Opel Bank S.A. das Recht, der Verschmelzung zum Schutze ihrer Rechte zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann von jedem Gläubiger unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die Forderung dieses Gläubigers vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bereits fällig war.Um der Verschmelzung zu widersprechen, muss der Gläubiger gemäß Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs binnen dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Verschmelzung, in dem offiziellen Bekanntmachungsblatt für Eintragungen im französischen Handelsregister (Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales - BODACC) sowie einem amtlichen Mitteilungsblatt (Journal d'Annonces Légales - JAL), Widerspruch bei dem für die Opel Bank S.A. zuständigen Handelsgericht erheben, wobei die dreißig (30) Tagesfrist mit Datum der letzten der beiden oben genannten Bekanntmachungen zu laufen beginnt. Der Bestand der Forderung des Gläubigers ist hierbei durch geeignete Unterlangen nachzuweisen.Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das französische Handelsgericht entweder die vollständige Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder, wenn die Opel Bank S.A. als übernehmende Gesellschaft dem zustimmt, die Leistung ausreichender Sicherheiten anordnen. Kommt es entgegen der Anordnung des Handelsgerichts nicht zur vollständigen Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder der Leistung der vom Handelsgericht für ausreichend erachteten Sicherheiten, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger nicht verbindlich. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung hindert nicht die weitere Umsetzung des Verschmelzungsvorhabens. Die Anwendung vertraglicher Abreden, denen zufolge der Gläubiger im Falle einer Verschmelzung der Opel Bank S.A. mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung seiner Forderungen verlangen kann, wird durch das Widerspruchsverfahren nach Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs nicht ausgeschlossen. Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A).:Infolge der Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Regelungen des deutschen Rechts müssen die Anteilsinhaber der Opel Bank S.A. nicht gemäß Artikel L. 236-28 Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs darüber beschließen, ob die vom deutschen Recht vorgesehenen Verfahren zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung finden. An der Opel Bank S.A. werden 0,07 % der Geschäftsanteile von Minderheitsgesellschaftern gehalten. Für grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge sieht das französische Recht keine spezifischen Regelungen betreffend den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften, die auf einen nationalen Verschmelzungsvorgang Anwendung finden. Im Falle einer nationalen Verschmelzung beschränken sich die Rechte der Minderheitsgesellschafter auf Informationsrechte und auf den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter.Im Hinblick auf die Informationsrechte der Minderheitsgesellschafter legt das französische Recht fest (Artikel R. 236-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs), dass die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligte französische Gesellschaft ihren Gesellschaftern den Entwurf des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsbericht, die Zwischenabschlüsse (sofern vorhanden), den geprüften Jahresabschluss, den Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie die Berichte der Abschlussprüfer für die letzten drei Geschäftsjahre betreffend die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung stellen muss.Hinsichtlich des Schutzes der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter gelten die allgemeinen Regeln.Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Opel Bank GmbH, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, Deutschland.

Calendar 21.01.2019
Veränderung

HRB 82002: Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Ziesche, Jörg, Sulzbach, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 19.12.2018
Veränderung

HRB 82002: Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2018 mit der Opel Finance S.A. mit dem Sitz in Madrid/Spanien (Registro Mercantil de Madrid 000030520 - Band 1.678, Blatt 121, Seite M-30520) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 22

30.01.2020
Registervorgang

Löschung 30.01.2020

21.01.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jörg Ziesche
Prokurist

05.06.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kornelis Panman
Prokurist

01.12.2015
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Erhard Paulat
Geschäftsführer

23.03.2015
Firmenname geändert

alt:
GMAC Bank GmbH

neu:
Opel Bank GmbH

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen