Die Ordenskliniken München-Passau gGmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 220500 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.08.2015 hat die Ordenskliniken München-Passau gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung und Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Berufsbildung, der Wissenschaft und Forschung im Bereich des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie der Unterstützung von Hilfsbedürftigen. (2) Die aufgeführten Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig oder in gleichem Maße verwirklicht werden. (3) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch: - den Betrieb von Kliniken und Krankenhäusern in München-Nymphenburg, eines Therapiezentrums für Essstörungen, eines Sozialpädiatrischen Zentrums, eines sozialmedizinischen Nachsorgezentrums sowie einer Berufsfachschule für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege, einer Krankenpflegehilfeschule, einer Fortbildungsakademie für Gesundheitswesen und der dazugehörigen steuerbegünstigten Nebenbetriebe und - den Betrieb einer Kinderklinik in Passau, eines Sozialpädiatrischen Zentrums, eines Neugeborenen -Notarztdienstes, eines sozialmedizinischen Nachsorgezentrums, einer Epilepsieberatungsstelle, sowie einer Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, einer Fortbildungsakademie für Gesundheitswesen und der dazugehörigen steuerbegünstigten Nebenbetriebe. -Förderung der Ärzteausbildung unter Verantwortung der Universität Regensburg in Niederbayern zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung für die Region Niederbayern sowie die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in der Region perspektivisch spürbar zu verbessern durch die Teilnahme am Medizincampus Niederbayern. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft für die Sicherstellung der Wissenschaftsfreiheit Sorge tragen. Den bei der Gesellschaft beschäftigten Wissenschaftlern werden die durch Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes und Art. 108 der Verfassung des Freistaates Bayern verbürgten Grundrechte und die Freiheiten nach Art. 20 BayHIG eingeräumt. Ungeachtet dessen unterliegen die Wissenschaftler bei der Wahrnehmung von Aufgaben in der Krankenversorgung dem Direktionsrecht der Geschäftsführung der Gesellschaft. - Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung im Sinne von § 58 Nr. 1 AO von a) steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften von Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung im Bereich des Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens; b) steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften von Krankenhäusern, ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Medizinischen Versorgungszentren mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; c) kirchlichen steuerbegünstigten Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese mit den Mitteln Maßnahmen nach dem Absatz 1 fördern. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art (im Folgenden administrative Leistungen) für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Behindertenhilfeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung und des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungswesens in der Trägerschaft der Barmherzige Brüder Bayern KdöR oder der Barmherzige Brüder gemeinnützige Träger GmbH oder der Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens KdöR und damit verbundener Unternehmen. Die Gesellschaft fördert durch die Erbringung und den Empfang der administrativen Leistungen die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke (5) Die Zwecke sind gemäß dem Werk und den Leitbildern des Ordens der Barmherzige Brüder sowie der Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens KdöR umzusetzen. (6) Die Gesellschaft wendet sowohl die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO)“ als auch die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für die Erzdiözese München und Freising in geltender und zuletzt im Amtsblatt der Erzdiözese veröffentlichten Fassung an. (7) Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung des § 3 berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die mit dem genannten Gesellschaftszweck im wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen und diesen fördern. (8) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wenn ein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhang zur Erreichung des Gesellschaftszweckes besteht oder herbeigeführt werden soll, und soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Insbesondere gilt das auch für Betreiber- und Servicegesellschaften oder anders bezeichnete Gesellschaften, die Hilfs- und Nebengeschäfte des Krankenhauses betreiben bzw. Serviceleistungen erbringen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 205.000,00 EUR. Die Ordenskliniken München-Passau gGmbH weist zur Zeit acht Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).