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a)
Firma geändert; nun:
Ortenburger gGmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck/Gegenstand der Gesellschaft,
Gemeinnützigkeit, Beirat
Die Gesellschaft verfolgt folgende
gemeinnützige Zwecke
A. Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2
Nr. 14 AO) Ziel: Schutz und Förderung des
Tierwohls.
- Kastrationsprojekte im ln- und Ausland
- Versorgung hilfsbedürftiger Tiere
- Stadttaubenprojekte (Austausch von Eiern
in Taubenschlägen, um die Population zu
kontrollieren und die Anzahl der
Stadttauben zu reduzieren)
- Zucht und Erhalt seltener Rassen (nur mit
anerkannt gemeinnützigen Zuchtvereinen)
- Ausbildung von Spezialhunden wie
Assistenzhunden und Rettungshunden etc.,
die für den Einsatz für Menschen mit
Behinderungen oder in Notsituationen
eingesetzt werden z.B. für die Suche eines
Vermissten Menschen.
- Schulungen und Beratung zur
artgerechten Tierhaltung
- Unterstützung bedürftiger Tierhalter.
- Unterbringung und Vermittlung von Tieren
- Aufklärungsarbeit über Massentierhaltung,
Veganismus und Tierschutz
- Öffentlichkeitsarbeit, Demos,
Veranstaltungen
- Pflege und Versorgung von Wildtieren
- Aufklärung in Schulen
- Zählungen von Straßenhunden/-katzen
- Erstellung und Verbreitung von
Informationsmaterial
- Aufbau eines Netzwerks tierärztlicher
Unterstützung
- Workshops zu artgerechtem
Tierbeschäftigungsmaterial
- Konzepte zur Verbesserung der
Tierhaltung in Zoos
- Notfall-Hotline und Beratung
- Spendensammlungen für
Tierschutzprojekte
- Durchführung tierschutzbezogener
Forschungsprojekte
B. Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
- Grundstückskauf/Pacht für Lebensräume
- lnsektenhotels, Nistkästen,
Pflanzaktionen, Bienenvölker in die Stadt
bringen durch Nutzung von Firmendächer
etc.
- Begrünung mit heimischen Pflanzen
- Aufklärung über konventionelle
Landwirtschaft
- Beratung zu alternativer Landwirtschaft
z.B. biozyklisch vegane Landwirtschaft,
ohne Ausbeutung von „Nutz"-Tieren.
- Naturbeobachtung
- Müllsammelaktionen
- Renaturierungsmaßnahmen durch Kauf /
Pacht von Grundstücken und den
entsprechenden Maßnahmen
- Exkursionen & Workshops zum Thema
Bienen, lnsektenschutz, artgerechte
Bepflanzung etc.
- Entwicklung & Beratung naturnaher
Stadtbegrünung
- Pflanzenschutz und Biodiversität
- Netzwerke für ökologische / biozyklisch
vegane Landwirtschaft
C. Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderungen, Altenhilfe, Jugendhilfe und
Mildtätigkeit (§ 52 Abs. 2Nr.2,4, 10 AO, S
53 AO)
C1. Hilfe für Menschen mit Behinderung
und chronischen Erkrankungen
- Sozialrechtsberatung, Antragshilfe
- Beratung & Unterstützung
Hilfsmittelversorgung
- Beratung zur Wohnraumanpassung
- Mobilitätsberatung
- Teilhabe an Arbeit, Kultur und Freizeit
- barrierefreier Zugang und Inklusion
- Beratung von Behörden,
Gesundheitswesen
- Tiergestützte Angebote
C2. Hilfe für wirtschaftlich in Not geratene
Personen (§ 53 AO)
- Einrichtung von Kleiderkammern,
Ausgabe von Essensgutscheinen
- Versorgung in Katastrophenfällen
- Soforthilfe, Notunterkünfte
C3. Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
4 AO)
- Medienkompetenzkurse für Kinder
- Computerkurse für Senioren
- Mentoring für benachteiligte Jugendliche
- Freizeitangebote für Kinder aus
armutsbetroffenen Familien
- Ausflüge und soziale Teilhabe
- Sprachkurse für Geflüchtete
- Tiergestützte Therapie und tiergestützte
Besuche in Altenheimen, Kinderhospiz etc.
D. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Nr. 5 AO)
- Theater- und Filmprojekte mit Umwelt-
&Tierschutzbezug
- Förderung junger Künstler im
gemeinnützigen Kontext
- lnterkulturelle Kunstprojekte
- Lesungen, Konzerte, Ausstellungen
- Musikabende mit Fokus auf
Umweltbewusstsein
- Kunstprojekte mit Recycling-Materialien
- Wandgemälde, mobile Ausstellungen mit
Bezug auf Veganismus, Tierschutz,
Umweltschutz
- Wettbewerbe und kulturelle
Bildungsformate
(Hinweis: Künstlerförderung erfolgt nicht zur
Existenzsicherung, sondern ausschließlich
projektbezogen.)
E. Förderung von Bildung, Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 und 7
AO, § 68 Nr. 1 AO)
E1. Bildungsförderung und Volksbildung (§
52 Abs. 2 Nr. 1 AO i.V.m. § 68 AO)
- Informationsveranstaltungen in Schulen
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungsarbeit
zu Tierschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit
- Workshops und Seminare
- Publikation von Bildungs- und
Lehrmaterial
- Erstellung von Medienangeboten
volksbildender Art
E2. Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 7 AO)
- Durchführung gemeinwohlorientierter
Forschungsprojekte
- Kein Auftraggebermodell, keine private
Verwertung
- Ergebnisse werden vollständig
veröffentlicht und zugänglich gemacht
- Themenbereiche: Tierwohl, nachhaltige
Landwirtschaft, Naturschutz, tiergestützte
Therapie
F. Vergabe von Stipendien (§ 52 Abs. 2Nr.7
AO: Förderung der Wissenschaft und
Forschung)
- Stipendien für Studierende der
Tiermedizin, Humanmedizin, Psychologie;
die sich soziaI engagieren
- Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit &
ehrenamtliches Engagement
- Gemeinnützige Auflagen für Rückgabe in
Form von praktischen Leistungen
- Organisation von Exkursionen,
Symposien, Praktika
- Vergabe erfolgt durch unabhängiges
Gremium; Gesellschafterin ohne
Stimmrecht
(2) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen
ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung
der gefährdeten Tierarten auf
internationaler und nationaler Ebene sowie
das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden
darüber, ob die vorstehende Auflistung
einzelner lnformations- und
Aufgabenbereiche unter Einhaltung des
Satzungszweckes erweitert oder
eingeschränkt wird.
a. Die Gesellschaft kann daneben alle mit
ihrem Status als gemeinnützige
Organisation zu vereinbarenden Akivitäten
entfalten, die ihren Zweck fördern.
b. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätiger Zwecke im Sinne des
Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
c. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert der geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Diese Beschränkung gilt nicht für
Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift
des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an
Gesellschafter, die im Zeitpunkt der
Beschlussfassung und der Vornahme der
Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte
Körperschaft anerkannt sind. Andere nach
den Vorschriften der Abgabeordnung über
die steuerbegünstigten Zwecke geregelten
Zuwendungen und Mittelüberlassungen
sind nur an Gesellschafter zulässig, die
selbst als gemeinnützige Körperschaft
anerkannt sind.
d. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
e. Die Gesellschaft kann durch
Gesellschafterbeschluss mit einfacher
Mehrheit einen Beirat einrichten. Über die
Berufung und Abberufung der Mitglieder
des Beirats entscheidet die
Gesellschafterversammlung. Er besteht aus
bis zu drei Mitgliedern, die nicht
Gesellschafter oder Geschäftsführer der
Gesellschaft sind. Die Kompetenzen des
Beirats kann die
Gesellschafterversammlung in einer
Beiratsordnung regeln. |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ortenburger, Alexander, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Ortenburger, Fiona, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
23.12.2025
Gerst |
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a)
Ortenburger GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart
c)
Gartenpflege und Gartengestaltung,
Dienstleistungen für Haushalt und Büro
sowie Handel mit entsprechendem Bedarf. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Ortenburger, Fiona, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ortenburger, Peter, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB
141045 B) nach Stuttgart verlegt. |
a)
12.10.2023
Schneider |