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Ortenburger gGmbH, Stuttgart (HRB 791458)

Firmendaten

Anschrift
Leitzstr. 45
70469 Stuttgart
Frühere Anschriften: 1
Johannes-Niemeyer-Weg 19 a, 14109 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2012
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 791458
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ortenburger gGmbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 791458 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.03.2012 hat die Ortenburger gGmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck/Gegenstand der Gesellschaft, Gemeinnützigkeit, Beirat Die Gesellschaft verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke A. Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) Ziel: Schutz und Förderung des Tierwohls. - Kastrationsprojekte im ln- und Ausland - Versorgung hilfsbedürftiger Tiere - Stadttaubenprojekte (Austausch von Eiern in Taubenschlägen, um die Population zu kontrollieren und die Anzahl der Stadttauben zu reduzieren) - Zucht und Erhalt seltener Rassen (nur mit anerkannt gemeinnützigen Zuchtvereinen) - Ausbildung von Spezialhunden wie Assistenzhunden und Rettungshunden etc., die für den Einsatz für Menschen mit Behinderungen oder in Notsituationen eingesetzt werden z.B. für die Suche eines Vermissten Menschen. - Schulungen und Beratung zur artgerechten Tierhaltung - Unterstützung bedürftiger Tierhalter. - Unterbringung und Vermittlung von Tieren - Aufklärungsarbeit über Massentierhaltung, Veganismus und Tierschutz - Öffentlichkeitsarbeit, Demos, Veranstaltungen - Pflege und Versorgung von Wildtieren - Aufklärung in Schulen - Zählungen von Straßenhunden/-katzen - Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial - Aufbau eines Netzwerks tierärztlicher Unterstützung - Workshops zu artgerechtem Tierbeschäftigungsmaterial - Konzepte zur Verbesserung der Tierhaltung in Zoos - Notfall-Hotline und Beratung - Spendensammlungen für Tierschutzprojekte - Durchführung tierschutzbezogener Forschungsprojekte B. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) - Grundstückskauf/Pacht für Lebensräume - lnsektenhotels, Nistkästen, Pflanzaktionen, Bienenvölker in die Stadt bringen durch Nutzung von Firmendächer etc. - Begrünung mit heimischen Pflanzen - Aufklärung über konventionelle Landwirtschaft - Beratung zu alternativer Landwirtschaft z.B. biozyklisch vegane Landwirtschaft, ohne Ausbeutung von „Nutz"-Tieren. - Naturbeobachtung - Müllsammelaktionen - Renaturierungsmaßnahmen durch Kauf / Pacht von Grundstücken und den entsprechenden Maßnahmen - Exkursionen & Workshops zum Thema Bienen, lnsektenschutz, artgerechte Bepflanzung etc. - Entwicklung & Beratung naturnaher Stadtbegrünung - Pflanzenschutz und Biodiversität - Netzwerke für ökologische / biozyklisch vegane Landwirtschaft C. Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, Altenhilfe, Jugendhilfe und Mildtätigkeit (§ 52 Abs. 2Nr.2,4, 10 AO, S 53 AO) C1. Hilfe für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen - Sozialrechtsberatung, Antragshilfe - Beratung & Unterstützung Hilfsmittelversorgung - Beratung zur Wohnraumanpassung - Mobilitätsberatung - Teilhabe an Arbeit, Kultur und Freizeit - barrierefreier Zugang und Inklusion - Beratung von Behörden, Gesundheitswesen - Tiergestützte Angebote C2. Hilfe für wirtschaftlich in Not geratene Personen (§ 53 AO) - Einrichtung von Kleiderkammern, Ausgabe von Essensgutscheinen - Versorgung in Katastrophenfällen - Soforthilfe, Notunterkünfte C3. Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - Medienkompetenzkurse für Kinder - Computerkurse für Senioren - Mentoring für benachteiligte Jugendliche - Freizeitangebote für Kinder aus armutsbetroffenen Familien - Ausflüge und soziale Teilhabe - Sprachkurse für Geflüchtete - Tiergestützte Therapie und tiergestützte Besuche in Altenheimen, Kinderhospiz etc. D. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) - Theater- und Filmprojekte mit Umwelt- &Tierschutzbezug - Förderung junger Künstler im gemeinnützigen Kontext - lnterkulturelle Kunstprojekte - Lesungen, Konzerte, Ausstellungen - Musikabende mit Fokus auf Umweltbewusstsein - Kunstprojekte mit Recycling-Materialien - Wandgemälde, mobile Ausstellungen mit Bezug auf Veganismus, Tierschutz, Umweltschutz - Wettbewerbe und kulturelle Bildungsformate (Hinweis: Künstlerförderung erfolgt nicht zur Existenzsicherung, sondern ausschließlich projektbezogen.) E. Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 und 7 AO, § 68 Nr. 1 AO) E1. Bildungsförderung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO i.V.m. § 68 AO) - Informationsveranstaltungen in Schulen - Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungsarbeit zu Tierschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit - Workshops und Seminare - Publikation von Bildungs- und Lehrmaterial - Erstellung von Medienangeboten volksbildender Art E2. Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - Durchführung gemeinwohlorientierter Forschungsprojekte - Kein Auftraggebermodell, keine private Verwertung - Ergebnisse werden vollständig veröffentlicht und zugänglich gemacht - Themenbereiche: Tierwohl, nachhaltige Landwirtschaft, Naturschutz, tiergestützte Therapie F. Vergabe von Stipendien (§ 52 Abs. 2Nr.7 AO: Förderung der Wissenschaft und Forschung) - Stipendien für Studierende der Tiermedizin, Humanmedizin, Psychologie; die sich soziaI engagieren - Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit & ehrenamtliches Engagement - Gemeinnützige Auflagen für Rückgabe in Form von praktischen Leistungen - Organisation von Exkursionen, Symposien, Praktika - Vergabe erfolgt durch unabhängiges Gremium; Gesellschafterin ohne Stimmrecht (2) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner lnformations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird. a. Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Akivitäten entfalten, die ihren Zweck fördern. b. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. c. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkung gilt nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Andere nach den Vorschriften der Abgabeordnung über die steuerbegünstigten Zwecke geregelten Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind nur an Gesellschafter zulässig, die selbst als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sind. d. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. e. Die Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit einen Beirat einrichten. Über die Berufung und Abberufung der Mitglieder des Beirats entscheidet die Gesellschafterversammlung. Er besteht aus bis zu drei Mitgliedern, die nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft sind. Die Kompetenzen des Beirats kann die Gesellschafterversammlung in einer Beiratsordnung regeln.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Ortenburger gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.12.2025)

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Registermeldungen 5

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 a)
Firma geändert; nun:
Ortenburger gGmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck/Gegenstand der Gesellschaft,
Gemeinnützigkeit, Beirat
Die Gesellschaft verfolgt folgende
gemeinnützige Zwecke
A. Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2
Nr. 14 AO) Ziel: Schutz und Förderung des
Tierwohls.
- Kastrationsprojekte im ln- und Ausland
- Versorgung hilfsbedürftiger Tiere
- Stadttaubenprojekte (Austausch von Eiern
in Taubenschlägen, um die Population zu
kontrollieren und die Anzahl der
Stadttauben zu reduzieren)
- Zucht und Erhalt seltener Rassen (nur mit
anerkannt gemeinnützigen Zuchtvereinen)
- Ausbildung von Spezialhunden wie
Assistenzhunden und Rettungshunden etc.,
die für den Einsatz für Menschen mit
Behinderungen oder in Notsituationen
eingesetzt werden z.B. für die Suche eines
Vermissten Menschen.
- Schulungen und Beratung zur
artgerechten Tierhaltung
- Unterstützung bedürftiger Tierhalter.
- Unterbringung und Vermittlung von Tieren
- Aufklärungsarbeit über Massentierhaltung,
Veganismus und Tierschutz
- Öffentlichkeitsarbeit, Demos,
Veranstaltungen
- Pflege und Versorgung von Wildtieren
- Aufklärung in Schulen
- Zählungen von Straßenhunden/-katzen
- Erstellung und Verbreitung von
Informationsmaterial
- Aufbau eines Netzwerks tierärztlicher
Unterstützung
- Workshops zu artgerechtem
Tierbeschäftigungsmaterial
- Konzepte zur Verbesserung der
Tierhaltung in Zoos
- Notfall-Hotline und Beratung
- Spendensammlungen für
Tierschutzprojekte
- Durchführung tierschutzbezogener
Forschungsprojekte
B. Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
- Grundstückskauf/Pacht für Lebensräume
- lnsektenhotels, Nistkästen,
Pflanzaktionen, Bienenvölker in die Stadt
bringen durch Nutzung von Firmendächer
etc.
- Begrünung mit heimischen Pflanzen
- Aufklärung über konventionelle
Landwirtschaft
- Beratung zu alternativer Landwirtschaft
z.B. biozyklisch vegane Landwirtschaft,
ohne Ausbeutung von „Nutz"-Tieren.
- Naturbeobachtung
- Müllsammelaktionen
- Renaturierungsmaßnahmen durch Kauf /
Pacht von Grundstücken und den
entsprechenden Maßnahmen
- Exkursionen & Workshops zum Thema
Bienen, lnsektenschutz, artgerechte
Bepflanzung etc.
- Entwicklung & Beratung naturnaher
Stadtbegrünung
- Pflanzenschutz und Biodiversität
- Netzwerke für ökologische / biozyklisch
vegane Landwirtschaft
C. Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderungen, Altenhilfe, Jugendhilfe und
Mildtätigkeit (§ 52 Abs. 2Nr.2,4, 10 AO, S
53 AO)
C1. Hilfe für Menschen mit Behinderung
und chronischen Erkrankungen
- Sozialrechtsberatung, Antragshilfe
- Beratung & Unterstützung
Hilfsmittelversorgung
- Beratung zur Wohnraumanpassung
- Mobilitätsberatung
- Teilhabe an Arbeit, Kultur und Freizeit
- barrierefreier Zugang und Inklusion
- Beratung von Behörden,
Gesundheitswesen
- Tiergestützte Angebote
C2. Hilfe für wirtschaftlich in Not geratene
Personen (§ 53 AO)
- Einrichtung von Kleiderkammern,
Ausgabe von Essensgutscheinen
- Versorgung in Katastrophenfällen
- Soforthilfe, Notunterkünfte
C3. Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
4 AO)
- Medienkompetenzkurse für Kinder
- Computerkurse für Senioren
- Mentoring für benachteiligte Jugendliche
- Freizeitangebote für Kinder aus
armutsbetroffenen Familien
- Ausflüge und soziale Teilhabe
- Sprachkurse für Geflüchtete
- Tiergestützte Therapie und tiergestützte
Besuche in Altenheimen, Kinderhospiz etc.
D. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Nr. 5 AO)
- Theater- und Filmprojekte mit Umwelt-
&Tierschutzbezug
- Förderung junger Künstler im
gemeinnützigen Kontext
- lnterkulturelle Kunstprojekte
- Lesungen, Konzerte, Ausstellungen
- Musikabende mit Fokus auf
Umweltbewusstsein
- Kunstprojekte mit Recycling-Materialien
- Wandgemälde, mobile Ausstellungen mit
Bezug auf Veganismus, Tierschutz,
Umweltschutz
- Wettbewerbe und kulturelle
Bildungsformate
(Hinweis: Künstlerförderung erfolgt nicht zur
Existenzsicherung, sondern ausschließlich
projektbezogen.)
E. Förderung von Bildung, Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 und 7
AO, § 68 Nr. 1 AO)
E1. Bildungsförderung und Volksbildung (§
52 Abs. 2 Nr. 1 AO i.V.m. § 68 AO)
- Informationsveranstaltungen in Schulen
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungsarbeit
zu Tierschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit
- Workshops und Seminare
- Publikation von Bildungs- und
Lehrmaterial
- Erstellung von Medienangeboten
volksbildender Art
E2. Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 7 AO)
- Durchführung gemeinwohlorientierter
Forschungsprojekte
- Kein Auftraggebermodell, keine private
Verwertung
- Ergebnisse werden vollständig
veröffentlicht und zugänglich gemacht
- Themenbereiche: Tierwohl, nachhaltige
Landwirtschaft, Naturschutz, tiergestützte
Therapie
F. Vergabe von Stipendien (§ 52 Abs. 2Nr.7
AO: Förderung der Wissenschaft und
Forschung)
- Stipendien für Studierende der
Tiermedizin, Humanmedizin, Psychologie;
die sich soziaI engagieren
- Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit &
ehrenamtliches Engagement
- Gemeinnützige Auflagen für Rückgabe in
Form von praktischen Leistungen
- Organisation von Exkursionen,
Symposien, Praktika
- Vergabe erfolgt durch unabhängiges
Gremium; Gesellschafterin ohne
Stimmrecht
(2) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen
ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung
der gefährdeten Tierarten auf
internationaler und nationaler Ebene sowie
das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden
darüber, ob die vorstehende Auflistung
einzelner lnformations- und
Aufgabenbereiche unter Einhaltung des
Satzungszweckes erweitert oder
eingeschränkt wird.
a. Die Gesellschaft kann daneben alle mit
ihrem Status als gemeinnützige
Organisation zu vereinbarenden Akivitäten
entfalten, die ihren Zweck fördern.
b. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätiger Zwecke im Sinne des
Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
c. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert der geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Diese Beschränkung gilt nicht für
Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift
des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an
Gesellschafter, die im Zeitpunkt der
Beschlussfassung und der Vornahme der
Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte
Körperschaft anerkannt sind. Andere nach
den Vorschriften der Abgabeordnung über
die steuerbegünstigten Zwecke geregelten
Zuwendungen und Mittelüberlassungen
sind nur an Gesellschafter zulässig, die
selbst als gemeinnützige Körperschaft
anerkannt sind.
d. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
e. Die Gesellschaft kann durch
Gesellschafterbeschluss mit einfacher
Mehrheit einen Beirat einrichten. Über die
Berufung und Abberufung der Mitglieder
des Beirats entscheidet die
Gesellschafterversammlung. Er besteht aus
bis zu drei Mitgliedern, die nicht
Gesellschafter oder Geschäftsführer der
Gesellschaft sind. Die Kompetenzen des
Beirats kann die
Gesellschafterversammlung in einer
Beiratsordnung regeln.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ortenburger, Alexander, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Ortenburger, Fiona, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
23.12.2025
Gerst
3 b)
Stuttgart
b)
Der Sitz der Gesellschaft ist nach
Stuttgart verlegt (Amtsgericht
Stuttgart, HRB 791458).
a)
20.10.2023
Reiner
1 a)
Ortenburger GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart
c)
Gartenpflege und Gartengestaltung,
Dienstleistungen für Haushalt und Büro
sowie Handel mit entsprechendem Bedarf.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Ortenburger, Fiona, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ortenburger, Peter, Berlin, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB
141045 B) nach Stuttgart verlegt.
a)
12.10.2023
Schneider
Calendar 08.01.2015
Veränderung

HRB 141045 B: Ortenburger GmbH, Berlin, Johannes-Niemeyer-Weg 19 A, 14109 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Ortenburger, Heike Sabine; Geschäftsführer: 2. Ortenburger, Peter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Calendar 04.04.2012
Neueintragung

Ortenburger GmbH, Berlin, Johannes-Niemeyer-Weg 19 A, 14109 Berlin. Firma: Ortenburger GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Johannes-Niemeyer-Weg 19 A, 14109 Berlin Gegenstand: Gartenpflege und Gartengestaltung, Dienstleistungen für Haushalt und Büro sowie Handel mit entsprechendem Bedarf. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ortenburger, Heike Sabine, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.03.2012.

Historie 4

23.12.2025
Firmenname geändert

alt:
Ortenburger GmbH

neu:
Ortenburger gGmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Fiona Ortenburger
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Ortenburger
Geschäftsführer

12.10.2023
Adressänderung

Alte Anschrift:
Johannes-Niemeyer-Weg 19 a
14109 Berlin

Neue Anschrift:
Leitzstr. 45
70469 Stuttgart

Entscheideränderung

Austritt
Herr Peter Ortenburger
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Fiona Ortenburger
Geschäftsführer

08.01.2015
Entscheideränderung

Austritt
Frau Heike Sabine Ortenburger
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Ortenburger
Geschäftsführer

04.04.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Heike Sabine Ortenburger
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 02.04.2012