Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH, Berlin (HRB 162556 B)

Firmendaten

Anschrift
Bizetstr. 135
13088 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2014
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 162556 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 162556 B verzeichnet. Nach der Gründung am 09.09.2014 hat die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (§ 52 AO) und mildtätige Zwecke (§ 53 AO) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist (§ 53 Nr. 3 AO) jeweils iVm. §§ 67, 68 SGB XII sowie § 78 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist zur Förderung 3.1. der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), 3.1.1 im Rahmen der Jugendhilfe, insbesondere der Betrieb und die Entwicklung von - ambulanten Angeboten für Familien, Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII, insbesondere durch Familien- und Einzelfallhilfen, Clearinghilfen, flexiblen pädagogischen Hilfen für Familien, familientherapeutischen Hilfen, Hilfen der sozialen Gruppenarbeit, der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§§ 27 - 35a SGB VIII, hier insbesondere § 27 Abs. 2, 3, §§ 29, 30, 31, 35, 35a SGB VIII); - stationären Angeboten für Mütter oder Väter und deren Kinder (in begründeten Fällen auch unter Einbezug des jeweils anderen Elternteils oder einer tatsächlich betreuenden Bezugsperson des Kindes/ der Kinder) im Rahmen des § 19 SGB VIII, durch vollstationäre Angebote im Rahmen von 24/7-Gruppenbetreuungen und durch stationäre Angebote des Mutter-/Vater-/Kind- Individualwohnens, was die Durchführung und fachliche Begleitung frühkindlicher Förderung beinhaltet sowie - stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche im Rahmen des § 34 SGB VIII, insbesondere durch vollstationäre 24/7 Gruppenangebote, durch Gruppenangebote mit betreuungsfreien Zeiten, durch familienanaloge Angebote und durch Angebote des betreuten Einzelwohnens für Jugendliche und junge Erwachsene; 3.1.2 im Rahmen der Altenhilfe, insbesondere der Betrieb und die Entwicklung von generationenübergreifenden Zusammenkünften für alte Menschen, zwischen alten und jungen Menschen im Rahmen des Wohnumfeldes in dafür zur Verfügung gestellten Begegnungsstätten, damit alte, einsame Menschen, z. B. ohne familiäre Bindungen, regelmäßigen Kontakt zu jüngeren und gleichaltrigen Menschen haben und sich zur Organisation von Spielerunden, zur Unterstützung von anderen alten Menschen (z. B. beim Einkaufen, bei Behördengängen, beim Kochen im Rahmen der Einrichtung, bei Arztbesuchen und der Organisation des Alltags) oder bspw. auch von Kindern bei Hausaufgaben oder Wegetraining einbringen können; 3.2. von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen, Theateraufführungen, für Musik- und Zeichen- und Gestaltungsunterricht sowie deren Organisation und Begleitung; 3.3. der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), insbesondere die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen durch die Entwicklung, Ausführung und fachlichen Begleitung von Hilfsangeboten im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe und Teilhabe gem. des SGB IX und SGB VIII, insbesondere durch ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Wohngruppenangebote und Betreutem Einzelwohnen für Erwachsene mit psychischer Erkrankung und/ oder körperlicher oder geistiger Behinderung sowie Wohnangebote für Eltern mit Behinderung. Dies umgesetzt u. a. im Rahmen von Betreutem Einzelwohnen und/oder der begleiteten Elternschaft in Form von Assistenzleistungen gemäß § 78 i.V.m. § 113 SGB IX und Sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII. 3.4. des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), insbesondere durch die Unterstützung sportlicher Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere durch die Ermöglichung von Teilhabe an Sportmöglichkeiten, wie z. B. der Teilnahme an begleiteten und angeleiteten Bouldergruppen in entsprechenden Hallen oder die Organisation von Ballspielen, die Kontaktgestaltung und Erhaltung zum Vereinssport sowie die Förderung des Kinder- und Jugendsports durch finanzielle Unterstützung; 3.5. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), insbesondere durch die Stellung und Organisation von Beihilfen in finanziellen und sozialen Notlagen sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, und eine drohende Obdachlosigkeit vermieden werden muss (§ 53 Nr. 3 AO), i. V. m. §§ 53 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX oder/und §§ 67, 68 SGB XII sowie § 78 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.10.2025)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Registermeldungen 3

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
3 c)
1. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige (§ 52 AO) und
mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
im Sinne des Abschnitts "Steu-
erbegünstigte Zwecke" der Ab-
gabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung: der Jugend- und
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4
AO), von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Hilfe
für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr.
10 AO), des Sports (§ 52 Abs.
2 Nr. 21 AO), des bürgerschaft-
lichen Engagements zuguns-
ten gemeinnütziger und mildtä-
tiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr.
25 AO) sowie die selbstlose
Unterstützung von Personen,
die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zu-
stands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind (§ 53 Nr. 1
AO) oder deren wirtschaftliche
Lage aus besonderen Gründen
zu einer Notlage geworden ist
(§ 53 Nr. 3 AO) jeweils iVm. §§
67, 68 SGB XII sowie § 78 SGB
IX i. V. m. § 113 SGB IX.
3. Gegenstand der Gesell-
schaft ist zur Förderung
3.1. der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
3.1.1 im Rahmen der Jugend-
hilfe, insbesondere der Betrieb
und die Entwicklung von
- ambulanten Angeboten für
Familien, Kindern und Jugendli-
chen im Rahmen des SGB VIII,
insbesondere durch Familien-
und Einzelfallhilfen, Clearinghil-
fen, flexiblen pädagogischen
Hilfen für Familien, familienthe-
rapeutischen Hilfen, Hilfen der
sozialen Gruppenarbeit, der in-
tensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung, der Eingliede-
rungshilfe für Kinder und Ju-
gendliche mit seelischer Be-
hinderung oder drohender see-
lischer Behinderung (§§ 27 -
35a SGB VIII, hier insbesonde-
re § 27 Abs. 2, 3, §§ 29, 30, 31,
35, 35a SGB VIII);
- stationären Angeboten für
Mütter oder Väter und deren
Kinder (in begründeten Fällen
auch unter Einbezug des je-
weils anderen Elternteils oder
einer tatsächlich betreuenden
Bezugsperson des Kindes/ der
Kinder) im Rahmen des § 19
SGB VIII, durch vollstationä-
re Angebote im Rahmen von
24/7-Gruppenbetreuungen und
durch stationäre Angebote des
Mutter-/Vater-/Kind- Individual-
wohnens, was die Durchfüh-
rung und fachliche Begleitung
frühkindlicher Förderung be-
inhaltet sowie
- stationäre Angebote für Kin-
der und Jugendliche im Rah-
men des § 34 SGB VIII, insbe-
sondere durch vollstationäre
24/7 Gruppenangebote, durch
Gruppenangebote mit betreu-
ungsfreien Zeiten, durch famili-
enanaloge Angebote und durch
Angebote des betreuten Einzel-
wohnens für Jugendliche und
junge Erwachsene;
3.1.2 im Rahmen der Altenhil-
fe, insbesondere der Betrieb
und die Entwicklung von ge-
nerationenübergreifenden Zu-
sammenkünften für alte Men-
schen, zwischen alten und jun-
gen Menschen im Rahmen des
Wohnumfeldes in dafür zur
Verfügung gestellten Begeg-
nungsstätten, damit alte, ein-
same Menschen, z. B. ohne fa-
miliäre Bindungen, regelmäßi-
gen Kontakt zu jüngeren und
gleichaltrigen Menschen ha-
ben und sich zur Organisati-
on von Spielerunden, zur Un-
terstützung von anderen alten
Menschen (z. B. beim Einkau-
fen, bei Behördengängen, beim
Kochen im Rahmen der Einrich-
tung, bei Arztbesuchen und der
Organisation des Alltags) oder
bspw. auch von Kindern bei
Hausaufgaben oder Wegetrai-
ning einbringen können;
3.2. von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesonde-
re die Bereitstellung von Räum-
lichkeiten für Ausstellungen,
Theateraufführungen, für Mu-
sik- und Zeichen- und Gestal-
tungsunterricht sowie deren
Organisation und Begleitung;
3.3. der Hilfe für Behinderte
(§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), ins-
besondere die Unterstützung
von Menschen mit Behinde-
rungen oder psychischen Er-
krankungen durch die Entwick-
lung, Ausführung und fachli-
chen Begleitung von Hilfsan-
geboten im Rahmen von Leis-
tungen der Eingliederungshil-
fe und Teilhabe gem. des SGB
IX und SGB VIII, insbesonde-
re durch ambulante Hilfen für
Kinder und Jugendliche mit Be-
hinderung, Wohngruppenan-
gebote und Betreutem Einzel-
wohnen für Erwachsene mit
psychischer Erkrankung und/
oder körperlicher oder geistiger
Behinderung sowie Wohnan-
gebote für Eltern mit Behinde-
rung. Dies umgesetzt u. a. im
Rahmen von Betreutem Einzel-
wohnen und/oder der beglei-
teten Elternschaft in Form von
Assistenzleistungen gemäß §
78 i.V.m. § 113 SGB IX und So-
zialpädagogischen Hilfen zur
Erziehung gemäß § 27 ff SGB
VIII.
3.4. des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr.
21 AO), insbesondere durch die
Unterstützung sportlicher Akti-
vitäten von Kindern, Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen,
insbesondere durch die Ermög-
lichung von Teilhabe an Sport-
möglichkeiten, wie z. B. der
Teilnahme an begleiteten und
angeleiteten Bouldergruppen
in entsprechenden Hallen oder
die Organisation von Ballspie-
len, die Kontaktgestaltung und
Erhaltung zum Vereinssport
sowie die Förderung des Kin-
der- und Jugendsports durch
finanzielle Unterstützung;
3.5. des bürgerschaftlichen En-
gagements zugunsten gemein-
nütziger und mildtätiger Zwe-
cke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO),
insbesondere durch die Stel-
lung und Organisation von Bei-
hilfen in finanziellen und sozia-
len Notlagen sowie der selbst-
losen Unterstützung von Per-
sonen, die infolge ihres kör-
perlichen, geistigen oder see-
lischen Zustands auf die Hil-
fe anderer angewiesen sind (§
53 Nr. 1 AO) oder deren wirt-
schaftliche Lage aus besonde-
ren Gründen zu einer Notlage
geworden ist, und eine drohen-
de Obdachlosigkeit vermieden
werden muss (§ 53 Nr. 3 AO),
i. V. m. §§ 53 SGB IX i. V. m. §
113 SGB IX oder/und §§ 67, 68
SGB XII sowie § 78 SGB IX i. V.
m. § 113 SGB IX.
4. Der Gesellschaftszweck
kann gemäß § 58 Nr. 1 AO
auch verwirklicht werden durch
die Weitergabe bzw. Zuwen-
dung eigener Mittel zur Förde-
rung der in der Abgabenord-
nung genannten steuerbegüns-
tigten Zwecke, soweit diese
durch andere steuerbegünstig-
te Körperschaften oder durch
Körperschaften des öffentli-
chen Rechts verfolgt werden.
a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
15.10.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in §§ 2
(Gegenstand) und 4 (Steuerbe-
günstigte Zwecke).
a)
23.10.2025
Dr. Niemann
Calendar 23.09.2021
Veränderung

HRB 162556 B: Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH, Berlin, Bizetstraße 135, 13088 Berlin. Geschäftsführer: 2. Becker-Hofert, Bärbel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Calendar 04.11.2014
Neueintragung

HRB 162556 B: Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH, Berlin, Bizetstraße 135, 13088 Berlin. Firma: Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bizetstraße 135, 13088 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung Jugend- und Behindertenhilfe, der Bildung und des Wohlfahrtswesens, der Kunst und Kultur sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Rahmen von Hilfen nach SGB VIII; die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Rahmen von Leistungen gem. §§ 53 ff SGB XII (ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Gruppenangebote oder Betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit psychischer Erkrankung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Wohnangebote für Eltern mit Behinderung); die Entwicklung und Durchführung von Angeboten im Rahmen frühkindlicher Förderung, die Entwicklung und Ausführung von Projekten für werdende Mütter, von Projekten für Mütter/Väter und ihre Kinder und die Unterstützung von Familien die von seelischen oder sozialen Notlagen betroffen sind; die Förderung, Entwicklung und Ausführung von Kunst- und Kulturprojekten (z.B. Theaterprojekte, Filmprojekte, Kunstprojekte, Projekte zur politischen und philosophischen Meinungsbildung), und die Vorbereitung und Durchführung kultureller Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Theateraufführungen, Diskussionsveranstaltungen); die Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen-, von Beratungs-, und von therapeutischen Angeboten für Kinder, für Jugendliche, für Erwachsene und für Familien; Bildungs- und Beratungsangebote in beruflichen Kontexten von Jugendhilfe (z.B. Supervision und Coaching; Workshops und Seminare); die Gewährung materieller Hilfen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hofert, Michael, * ‒.‒.‒‒, Schöneiche; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.09.2014

Historie 2

23.09.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Bärbel Becker-Hofert
Geschäftsführer

04.11.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Hofert
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 04.11.2014