Die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 162556 B verzeichnet. Nach der Gründung am 09.09.2014 hat die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (§ 52 AO) und mildtätige Zwecke (§ 53 AO) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist (§ 53 Nr. 3 AO) jeweils iVm. §§ 67, 68 SGB XII sowie § 78 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist zur Förderung 3.1. der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), 3.1.1 im Rahmen der Jugendhilfe, insbesondere der Betrieb und die Entwicklung von - ambulanten Angeboten für Familien, Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII, insbesondere durch Familien- und Einzelfallhilfen, Clearinghilfen, flexiblen pädagogischen Hilfen für Familien, familientherapeutischen Hilfen, Hilfen der sozialen Gruppenarbeit, der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§§ 27 - 35a SGB VIII, hier insbesondere § 27 Abs. 2, 3, §§ 29, 30, 31, 35, 35a SGB VIII); - stationären Angeboten für Mütter oder Väter und deren Kinder (in begründeten Fällen auch unter Einbezug des jeweils anderen Elternteils oder einer tatsächlich betreuenden Bezugsperson des Kindes/ der Kinder) im Rahmen des § 19 SGB VIII, durch vollstationäre Angebote im Rahmen von 24/7-Gruppenbetreuungen und durch stationäre Angebote des Mutter-/Vater-/Kind- Individualwohnens, was die Durchführung und fachliche Begleitung frühkindlicher Förderung beinhaltet sowie - stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche im Rahmen des § 34 SGB VIII, insbesondere durch vollstationäre 24/7 Gruppenangebote, durch Gruppenangebote mit betreuungsfreien Zeiten, durch familienanaloge Angebote und durch Angebote des betreuten Einzelwohnens für Jugendliche und junge Erwachsene; 3.1.2 im Rahmen der Altenhilfe, insbesondere der Betrieb und die Entwicklung von generationenübergreifenden Zusammenkünften für alte Menschen, zwischen alten und jungen Menschen im Rahmen des Wohnumfeldes in dafür zur Verfügung gestellten Begegnungsstätten, damit alte, einsame Menschen, z. B. ohne familiäre Bindungen, regelmäßigen Kontakt zu jüngeren und gleichaltrigen Menschen haben und sich zur Organisation von Spielerunden, zur Unterstützung von anderen alten Menschen (z. B. beim Einkaufen, bei Behördengängen, beim Kochen im Rahmen der Einrichtung, bei Arztbesuchen und der Organisation des Alltags) oder bspw. auch von Kindern bei Hausaufgaben oder Wegetraining einbringen können; 3.2. von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen, Theateraufführungen, für Musik- und Zeichen- und Gestaltungsunterricht sowie deren Organisation und Begleitung; 3.3. der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), insbesondere die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen durch die Entwicklung, Ausführung und fachlichen Begleitung von Hilfsangeboten im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe und Teilhabe gem. des SGB IX und SGB VIII, insbesondere durch ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Wohngruppenangebote und Betreutem Einzelwohnen für Erwachsene mit psychischer Erkrankung und/ oder körperlicher oder geistiger Behinderung sowie Wohnangebote für Eltern mit Behinderung. Dies umgesetzt u. a. im Rahmen von Betreutem Einzelwohnen und/oder der begleiteten Elternschaft in Form von Assistenzleistungen gemäß § 78 i.V.m. § 113 SGB IX und Sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII. 3.4. des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), insbesondere durch die Unterstützung sportlicher Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere durch die Ermöglichung von Teilhabe an Sportmöglichkeiten, wie z. B. der Teilnahme an begleiteten und angeleiteten Bouldergruppen in entsprechenden Hallen oder die Organisation von Ballspielen, die Kontaktgestaltung und Erhaltung zum Vereinssport sowie die Förderung des Kinder- und Jugendsports durch finanzielle Unterstützung; 3.5. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), insbesondere durch die Stellung und Organisation von Beihilfen in finanziellen und sozialen Notlagen sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, und eine drohende Obdachlosigkeit vermieden werden muss (§ 53 Nr. 3 AO), i. V. m. §§ 53 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX oder/und §§ 67, 68 SGB XII sowie § 78 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).