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Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (HRB 11935) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11935
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Stolberg war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 11935 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 30.05.2006
Löschung

Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H. Olbertz Steuerberatungsgesellschaft mbH am 16.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 30.05.2006
Veränderung

Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der H. Olbertz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 10903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 06.02.2006
Veränderung

Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und in § 19 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 600,00 EUR auf 25.600,00 beschlossen.

Historie 1

30.05.2006
Registervorgang

Löschung 16.05.2006