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Otto Rösch Gold- und Juwelenfabrik, Pforzheim (HRA 501989) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Burggartenstr. 18
75180 Pforzheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 501989
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Otto Rösch Gold- und Juwelenfabrik aus Pforzheim war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRA 501989 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Otto Rösch Gold- und Juwelenfabrik ihren Standort nicht geändert. Die Otto Rösch Gold- und Juwelenfabrik wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 10.09.2010
Löschung

Otto Rösch Gold- und Juwelenfabrik, Pforzheim, (Burggartenstraße 18, 75180 Pforzheim).Neuer Inhaber: Rösch, Christel, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Inhaber: Rösch, Otto, Stahlgraveur, Pforzheim. Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf Rösch, Christel, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Die Inhaberin (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 mit Nachtrag vom 25.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2010 aus seinem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rösch Design GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703163) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

10.09.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Otto Rösch
Inhaber

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Christel Rösch
Inhaber

Registervorgang

Löschung 06.09.2010