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P. + H. Recker GmbH & Co. KG, Harsewinkel (HRA 3168) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 2
33428 Harsewinkel
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3168
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die P. + H. Recker GmbH & Co. KG aus Harsewinkel war im Handelsregister Gütersloh unter der Nummer HRA 3168 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die P. + H. Recker GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die P. + H. Recker GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.03.2017
Löschung

HRA 3168: P. + H. Recker GmbH & Co. KG, Harsewinkel, Hauptstr. 2, 33428 Harsewinkel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Recker Hoppegarten GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gütersloh HRA 7374) am 20.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 17.02.2017
Veränderung

HRA 3168: P. + H. Recker GmbH & Co. KG, Harsewinkel, Hauptstr. 2, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2016 mit der Recker Hoppegarten GmbH & Co. KG mit Sitz in Harsewinkel (AG Gütersloh HRA 7374) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

24.03.2017
Registervorgang

Löschung 24.03.2017