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P. Matthiessen GmbH & Co. KG, Sylt (HRA 453 NI) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Boy-Nielsen-Str. 15
25980 Sylt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 453 NI
Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die P. Matthiessen GmbH & Co. KG aus Sylt war im Handelsregister Flensburg unter der Nummer HRA 453 NI verzeichnet. Nach der Gründung am hat die P. Matthiessen GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die P. Matthiessen GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.09.2009
Veränderung

P. Matthiessen GmbH & Co. KG, Sylt-Ost/Tinnum (Boy-Nielsen-Straße 15, 25980 Sylt-Ost). Die Verschmelzung ist mit der am 26.08.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRB 861 NI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 27.08.2009
Veränderung

P. Matthiessen GmbH & Co. KG, Sylt-Ost/Tinnum (Boy-Nielsen-Straße 15, Sylt-Ost). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Matthiessen Immo-Trans GmbH mit Sitz in Sylt-Ost/Tinnum (Amtsgericht Flensburg, HRB 861 NI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..