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PADI Steinbau- und Betonwerk GmbH, Coburg (HRB 442)

Firmendaten

Anschrift
Hopfenweg 24
96450 Coburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 09561/69635
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.padi-steinbau.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 442
Amtsgericht: Coburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
Udo Steinbautechnik Papke Padi Coburg
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PADI Steinbau- und Betonwerk GmbH aus Coburg ist im Handelsregister Coburg unter der Nummer HRB 442 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PADI Steinbau- und Betonwerk GmbH ihren Standort nicht geändert. Die PADI Steinbau- und Betonwerk GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.08.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.10.2005
Veränderung

PADI Steinbau- und Betonwerk GmbH, Coburg (Hopfenweg 24, 96450 Coburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit dem Sitz in Coburg weiterführt.Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers, welche am 26.09.2005 erfolgte. (siehe AG Coburg HRA 4254 ). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.