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PAKO GmbH, Hildesheim (HRB 3520)

Firmendaten

Anschrift
Philipp-Reis-Str. 14
31137 Hildesheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05121/13520
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3520
Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PAKO GmbH aus Hildesheim ist im Handelsregister Hildesheim unter der Nummer HRB 3520 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PAKO GmbH ihren Standort nicht geändert. Die PAKO GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 14.07.2010
Veränderung

PAKO GmbH, Hildesheim, Philipp-Reis-Str. 14, 31137 Hildesheim.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jens Koch, Schloss-Arkaden GmbH in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2283) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Str. 14, 31137 Hildesheim. 50.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2010 mit der Jens Koch, Schloss-Arkaden GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2283) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.