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PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn (HRB 5265) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Remigiusstr. 1
53111 Bonn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5265
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH aus Bonn war im Handelsregister Bonn unter der Nummer HRB 5265 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH ihren Standort nicht geändert. Die PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 09.02.2009
Löschung

PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn, (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SDL Passolo GmbH am 23.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 17.03.2008
Veränderung

PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.11.2007 mit der ALPNET Technology GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (künftig: SDL Passolo GmbH mit dem Sitz in Stuttgart) (Amtsgericht Nürnberg HRB 11906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 20.02.2007
Veränderung

PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.480,00 EUR auf 40.000,00 EUR, sowie Änderungen in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 9 (Einziehung) und in § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen.

Historie 1

09.02.2009
Registervorgang

Löschung 04.02.2009