PASSAVANT-ROEDIGER SERVICE GmbH, Aarbergen (ohne Straße (außerhalb), 65322 Aarbergen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Passavant-Geiger GmbH am 08.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65468 Trebur
Außerhalb , 65428 Rüsselsheim
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Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH