HRA 201571: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Wilhelmshavener Heerstraße 260, 26125 Oldenburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 202706). Die Gesellschaft ist infolge Anwachsung erloschen.
HRA 201571: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Peterstraße 28 - 34, 26121 Oldenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wilhelmshavener Heerstraße 260, 26125 Oldenburg.
HRA 201571: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Peterstraße 28 - 34, 26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2019 mit der NW Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 201033) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201571: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Peterstraße 28 - 34, 26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2019 mit der Nordwest-Zustellholding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4407) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201571: PBG Pressebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Peterstraße 28 - 34, 26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2019 mit der KBM Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4926) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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