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PGP-Invest GmbH, Flensburg (HRB 5477 FL) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Große Str. 63
24937 Flensburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5477 FL
Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PGP-Invest GmbH aus Flensburg war im Handelsregister Flensburg unter der Nummer HRB 5477 FL verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PGP-Invest GmbH ihren Standort nicht geändert. Die PGP-Invest GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 29.01.2018
Veränderung

HRB 5477 FL: PGP-Invest GmbH, Flensburg, Große Str. 63, 24937 Flensburg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 16.01.2018 erfolgten Eintragung im Register des dänischen Gewerbeamtes (Erhvervsstyrelsen) unter der Nummer 28973748 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 31.08.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 5477 FL: PGP-Invest GmbH, Flensburg, Große Str. 63, 24937 Flensburg. Der Verschmelzungsplan ist am 29.08.2017 beim Handelsregister (Amtsgericht Flensburg) eingegangen. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die PGP-Invest GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in Flensburg, Deutschland und der Geschäftsadresse Große Str. 63, 24937 Flensburg, Deutschland. b) Als übernehmende Gesellschaft die PGP Finans ApS, eine nach dänischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rebild, Dänemark und Geschäftsadresse Gl Landevej 6, Bonderup, 9610 Nørager, Dänemark. 2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die PGP-Invest GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 5477 FL eingetragen. b) Die PGP Finans ApS ist bei der dänischen Gewerbeverwaltung (Erhvervsstyrelsen), mit Sitz in Langelinie Allé 17, 2100 Kopenhagen, Dänemark, unter der CVR-Nr. 28973748 eingetragen. 3. Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Da die übertragende Gesellschaft PGP-Invest GmbH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft PGP Finans ApS ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. b) Die Rechte der Gläubiger der PGP-Invest GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die PGP-Invest GmbH. In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der PGP-Invest GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: PGP-Invest GmbH, Große Str. 63, 24937 Flensburg, Deutschland. c) Die Rechte der Gläubiger der PGP Finans ApS im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus dem dänischen Aktien- und GmbH-Gesetz (Bekendtgørelse af lov om aktie- og anpartsselskaber (selskabsloven)). Da der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft beschlossen hat, auf ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Gläubigerpositionen zu verzichten, können die Gläubiger, deren Forderungen vor der Veröffentlichung über den Eingang des gemeinsamen Verschmelzungsplans durch die dänische Gewerbeverwaltung (Erhvervsstyrelsen) entstanden sind, ihre Forderungen bis spätestens vier (4) Wochen nach dem Veröffentlichungsdatum geltend machen. Ansprüche, für die ausreichend Sicherheit geleistet wurde, können jedoch nicht geltend gemacht werden. Für fällige Ansprüche kann Zahlung verlangt werden, und für Ansprüche, die nicht fällig sind, kann eine angemessene Sicherheit verlangt werden. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine solche Sicherheit nicht erforderlich, wenn die Zahlung der Forderungen durch eine gesetzliche Regelung gesichert ist. Wenn die übernehmende Gesellschaft und Gläubiger, die ihre Forderungen eingereicht haben, sich nicht einig sind, ob Sicherheit geleistet werden muss oder ob die angebotene Sicherheit angemessen ist, kann jede Partei, bis spätestens zwei Wochen nach der Geltendmachung der Forderung, diese Angelegenheit am zuständigen Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Sitz der übernehmenden Gesellschaft liegt, anhängig machen, um eine Entscheidung in dieser Sache zu erwirken. Hinsichtlich des bestehenden Rechts der Gläubiger, ihre Forderungen einzureichen, wird in der Bekanntmachung der dänischen Gewerbeverwaltung (Erhvervsstyrelsen) eine entsprechende Information enthalten sein. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der PGP-Invest GmbH, Große Str. 63, 24937 Flensburg, Deutschland und bei der PGP Finans ApS, Gl Landevej 6, Bonderup, 9610 Nørager, Dänemark.

Calendar 24.01.2013
Veränderung

HRB 5477 FL: PGP-Invest GmbH, Flensburg, Große Str. 63, 24937 Flensburg. Geschäftsanschrift geändert.