Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
2 |
c)
Der weltweite Einkauf und Ver-
trieb von Waren aller Art, insbe-
sondere von gewerblichen Ma-
schinen und Anlagen. Dazu kom-
men Folgegeschäfte wie Vermie-
tung und Verpachtung von Ma-
schinen und Anlagen sowie von
Immobilien. Das Erwerben, Ver-
äußern, Halten und Verwalten von
Beteiligungen an anderen Unter-
nehmen im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung sowie die
Erbringung betriebswirtschaft-
licher Beratung und Dienstleis-
tungen, insbesondere Manage-
ment-Dienstleistungen. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 01.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand). |
a)
11.12.2023
Dr. Kuhlmann |
HRB 222376 B: PMS Anlagen GmbH, Berlin, Fasanenstraße 65, 10719 Berlin. Firma: PMS Anlagen GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Fasanenstraße 65, 10719 Berlin; Gegenstand: Der An- und Verkauf von gewerblichen Maschinen, Anlagen und Kraftfahrzeugen aller Art. Hinzu kommen Geschäfte wie Vermietung und Verpachtung in Bezug auf Maschinen, Anlagen Kraftfahrzeugen aller Art sowie andere damit verbundene Geschäfte, die der Gesellschaft nutzen und ihrem Zweck förderlich sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: 1. Dr. Becker, Christian, * ‒.‒.‒‒, Wolfsburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.05.2011 zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.09.2017 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 203155) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: PMS Technologie & Assets GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 206500); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.05.2011
HRB 203155: PMS Anlagen GmbH, Wolfsburg, Hannoversche Str. 2c, 38448 Wolfsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Niefindt, Detlef, Juist, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203155: Prevent Anlagen GmbH, Wolfsburg, Hannoversche Str. 2c, 38448 Wolfsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: PMS Anlagen GmbH.
HRB 203155: Prevent Anlagen GmbH, Wolfsburg, Hannoversche Str. 2c, 38448 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2017 mit der PMS Technologie & Assets GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 206500) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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