Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Wegerer, Holger, Leinburg, * ‒.‒.‒‒
Knöß, Dietmar, Marloffstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.06.2023
Wegner |
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lämmermann, Michael, Lauf a.d.Pegnitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Freundt, Arne, München, * ‒.‒.‒‒; Hinterseher, Hubert, Fahrenzhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2019 hat beschlossen, einen neuen § 12 (Beirat) in die Satzung einzufügen. Die Nummerierung der nachfolgenden Regelungen verschiebt sich damit entsprechend.
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Die Puma Speedcat SAS mit dem Sitz in 67400 Illkirch-Graffenstaden, Frankreich (Registre de Commerce et des Sociétés Strasbourg 479989360) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 17.11.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. 9076251 06 B010302-00119102015HRB 10302:PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Die Gesellschaft hat am 16.10.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der PUMA Speedcat SAS mit dem Sitz in Illkirchen-Graffenstanden, Frankreich (Handelsregister Strasbourg, Registernummer 479 989 360) eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: die PUMA Sprint GmbH mit Sitz in Herzogenaurach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 10302 als übernehmende Gesellschaft und die genannte PUMA Speedcat SAS als übertragende Gesellschaft. Gläubigerschutz nach deutschem Recht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der PUMA Sprint GmbH, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland, anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Bei der Anmeldung ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Unter der vorganannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Gläubigerschutz nach französischem Recht: Die Gläubiger können innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab der Veröffentlichung der Entscheidung zur Auflösung ohne Abwicklung (mit Gesamtvermögensübertragung) in dem für ihren Gesellschaftssitz zuständigen öffentlichen Anzeigenblatt Widerspruch gegen die Auflösung einlegen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung. Der Widerspruch muss bei dem für den Gesellschaftssitz der aufgelösten Gesellschft zuständigen Handelsgericht eingereicht werden. Der Widerspruch gilt als gerichtlicher Antrag. Ab der Gesamtvermögensübertragung können die Gläubiger der aufgelösten Gesellschaft ihre Forderungen innerhalb der französischen Verjährungsfristen gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft geltend machen.Einziger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Einziger Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft ist die PUMA SE mit Sitz in Herzogenaurach. Angaben über die Modalitäten der Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter im Sinne von § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher.
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