Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
| 4 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Trivedi, Harshil
Geschäftsführer:
4.
Kumar, Rohit, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
5.
Pundir, Vishal, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
|
|
a)
22.10.2025
Buß |
| 3 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Patel, Vipulkumar |
|
|
a)
05.06.2024
Schuricht |
HRB 227646 B: Patel und Trivedi GmbH, Berlin, Kantstraße 70, 10627 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Patel, Chetanakumari; Geschäftsführer: 3. Patel, Vipulkumar, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 58082 B: Patel & Trivedi OHG, Berlin, Kantstraße 70, 10627 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Patel und Trivedi GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB - 227646 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 227646 B: Patel und Trivedi GmbH, Berlin, Kantstraße 70, 10627 Berlin. Firma: Patel und Trivedi GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kantstraße 70, 10627 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von gastronomischen Betrieben im Bereich der indischen Küche. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Patel, Chetanakumari, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Trivedi, Harshil, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.01.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Patel & Trivedi OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 58082 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.01.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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