Paul Hoyer GmbH, Monheim, (Alfred-Nobel-Str. 10, 40789 Monheim).Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Schwarz Pharma Deutschland GmbH am 02.09.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Paul Hoyer GmbH, Monheim (Alfred-Nobel-Str. 10, 40789 Monheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2008 mit der Schwarz Pharma Deutschland GmbH mit Sitz in Monheim (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 45929) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.