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Permission gGmbH, Lage (HRB 10504)

Firmendaten

Anschrift
Afrikastr. 60
32791 Lage
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 10504
Amtsgericht: Lemgo
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Permission gGmbH aus Lage ist im Handelsregister Lemgo unter der Nummer HRB 10504 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.11.2021 hat die Permission gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Entwicklung, Durchführung, Herstellung und Verbreitung von Bildungs-, Begegnungs-, Kultur- und Medienangeboten auf christlicher Grundlage sowie die Bereitstellung geeigneter Räume, Plattformen und Ressourcen zur Umsetzung dieser Angebote. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Körperschaft ist insbesondere die Förderung: a) der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), c) von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO), e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), f) sowie des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Bildungsangebote: Planung, Organisation und Durchführung von Seminaren, Workshops, Retreats, Schulungen und Begegnungsformaten zur Förderung religiöser, kreativer, beruflicher, ökologischer, familiärer und gesellschaftlicher Kompetenzen; b) Veranstaltungen: Durchführung kultureller, religiöser und gemeinschaftsbildender Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Ausstellungen, Themenabende); c) Verlagstätigkeit und Medienarbeit: Entwicklung, Produktion und Verbreitung christlich geprägter Medieninhalte (z. B. Print- und Onlinepublikationen, audiovisuelle Formate, digitale Plattformen) sowie anderer Kultur- und Bildungsprodukte; d) Projekte und Engagementförderung: Initiierung und Unterstützung nachhaltiger, schöpfungsbezogener und kreativer Projekte sowie die Qualifizierung, Begleitung und Einbindung ehrenamtlichen Engagements; e) Räume und Infrastruktur: Bereitstellung und Unterhaltung geeigneter Räume, Arbeitsbereiche und technischer Ausstattung zur Durchführung und Produktion vorgenannter Angebote. (4) Die Angebote der Gesellschaft zielen darauf ab, den christlichen Glauben zu fördern, schöpferische Gaben zu entfalten, familiäre und gesellschaftliche Gemeinschaft zu stärken sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt zu unterstützen. Grundlage ist der biblische Schöpfungsauftrag mit seinen Dimensionen: a) Anbetung (Glaube, geistliches Leben, Mission), b) Gemeinschaft (Familie, Gemeinde, Gesellschaft), c) Kultur und Berufung (Kreativität, Arbeit, Natur und Ruhe). (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zulässig ist die Erstattung der im Rahmen einer Tätigkeit für Zwecke der Gesellschaft entstandenen Kosten und die Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen ordentlicher Anstellungsverhältnisse oder sonstiger berufsmäßiger Tätigkeit für die Gesellschaft. Dies gilt auch für Geschäftsführer der Gesellschaft. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der christlichen Religion. Die Entscheidung über die Auswahl der Körperschaft im Sinne des vorstehenden Satzes trifft die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Permission gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.06.2025)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 a)
Permission gGmbH
c)
1. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, Durchführung, Herstellung
und Verbreitung von Bildungs-,
Begegnungs-, Kultur- und
Medienangeboten auf christlicher
Grundlage sowie die Bereitstellung
geeigneter Räume, Plattformen und
Ressourcen zur Umsetzung dieser
Angebote.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO). Zweck der Körperschaft ist
insbesondere die Förderung:
a) der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO),
b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO),
c) von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO),
d) des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52
Abs. 2 Nr. 19 AO),
e) des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
f) sowie des bürgerschaftlichen
Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
a) Bildungsangebote:
Planung, Organisation und Durchführung
von Seminaren, Workshops,
Retreats, Schulungen und
Begegnungsformaten zur Förderung
religiöser,
kreativer, beruflicher, ökologischer,
familiärer und gesellschaftlicher
Kompetenzen;
b) Veranstaltungen:
Durchführung kultureller, religiöser und
gemeinschaftsbildender
Veranstaltungen (z. B. Konzerte,
Ausstellungen, Themenabende);
c) Verlagstätigkeit und Medienarbeit:
Entwicklung, Produktion und Verbreitung
christlich geprägter
Medieninhalte (z. B. Print- und
Onlinepublikationen, audiovisuelle Formate,
digitale Plattformen) sowie anderer Kultur-
und Bildungsprodukte;
d) Projekte und Engagementförderung:
Initiierung und Unterstützung nachhaltiger,
schöpfungsbezogener und
kreativer Projekte sowie die Qualifizierung,
Begleitung und Einbindung
ehrenamtlichen Engagements;
e) Räume und Infrastruktur:
Bereitstellung und Unterhaltung geeigneter
Räume, Arbeitsbereiche und
technischer Ausstattung zur Durchführung
und Produktion vorgenannter
Angebote.
(4) Die Angebote der Gesellschaft zielen
darauf ab, den christlichen Glauben zu
fördern, schöpferische Gaben zu entfalten,
familiäre und gesellschaftliche
Gemeinschaft zu stärken sowie einen
verantwortungsvollen Umgang mit Mensch
und Umwelt zu unterstützen.
Grundlage ist der biblische
Schöpfungsauftrag mit seinen
Dimensionen:
a) Anbetung (Glaube, geistliches Leben,
Mission),
b) Gemeinschaft (Familie, Gemeinde,
Gesellschaft),
c) Kultur und Berufung (Kreativität, Arbeit,
Natur und Ruhe).
(5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen zurück.
Zulässig ist die Erstattung der im Rahmen
einer Tätigkeit für Zwecke der
Gesellschaft entstandenen Kosten und die
Vergütung für Dienstleistungen im
Rahmen ordentlicher
Anstellungsverhältnisse oder sonstiger
berufsmäßiger
Tätigkeit für die Gesellschaft. Dies gilt auch
für Geschäftsführer der Gesellschaft.
(7) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(8) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit
es die eingezahlten Kapitalanteile
der Gesellschafter und den gemeinen Wert
der von den Gesellschaftern
geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung
für die Förderung der christlichen Religion.
Die Entscheidung über die Auswahl
der Körperschaft im Sinne des
vorstehenden Satzes trifft die
Gesellschafterversammlung
mit einfacher Mehrheit.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2
(Gegenstand und Zweck der Gesellschaft, Gemeinnützigkeit),
6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 10 (Jahresabschluss
und Gewinnverwendung) und mit ihr die Änderung der Firma
sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.06.2025
Suermann
Calendar 06.12.2021
Neueintragung

HRB 10504: Permission Verlag GmbH, Lage, Afrikastraße 60, 32791 Lage. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2021. Gegenstand: Das Produzieren, Verlegen und Vertreiben von Medienprodukten, alle mit dem Vertragsprogramm inhaltlich verbundenen Beratungen und Dienstleistungen sowie Vortragstätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hamm, Thomas, Lage, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

02.06.2025
Firmenname geändert

alt:
Permission Verlag GmbH

neu:
Permission gGmbH

06.12.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Hamm
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 06.12.2021