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a)
Permission gGmbH
c)
1. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, Durchführung, Herstellung
und Verbreitung von Bildungs-,
Begegnungs-, Kultur- und
Medienangeboten auf christlicher
Grundlage sowie die Bereitstellung
geeigneter Räume, Plattformen und
Ressourcen zur Umsetzung dieser
Angebote.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO). Zweck der Körperschaft ist
insbesondere die Förderung:
a) der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO),
b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO),
c) von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO),
d) des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52
Abs. 2 Nr. 19 AO),
e) des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
f) sowie des bürgerschaftlichen
Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
a) Bildungsangebote:
Planung, Organisation und Durchführung
von Seminaren, Workshops,
Retreats, Schulungen und
Begegnungsformaten zur Förderung
religiöser,
kreativer, beruflicher, ökologischer,
familiärer und gesellschaftlicher
Kompetenzen;
b) Veranstaltungen:
Durchführung kultureller, religiöser und
gemeinschaftsbildender
Veranstaltungen (z. B. Konzerte,
Ausstellungen, Themenabende);
c) Verlagstätigkeit und Medienarbeit:
Entwicklung, Produktion und Verbreitung
christlich geprägter
Medieninhalte (z. B. Print- und
Onlinepublikationen, audiovisuelle Formate,
digitale Plattformen) sowie anderer Kultur-
und Bildungsprodukte;
d) Projekte und Engagementförderung:
Initiierung und Unterstützung nachhaltiger,
schöpfungsbezogener und
kreativer Projekte sowie die Qualifizierung,
Begleitung und Einbindung
ehrenamtlichen Engagements;
e) Räume und Infrastruktur:
Bereitstellung und Unterhaltung geeigneter
Räume, Arbeitsbereiche und
technischer Ausstattung zur Durchführung
und Produktion vorgenannter
Angebote.
(4) Die Angebote der Gesellschaft zielen
darauf ab, den christlichen Glauben zu
fördern, schöpferische Gaben zu entfalten,
familiäre und gesellschaftliche
Gemeinschaft zu stärken sowie einen
verantwortungsvollen Umgang mit Mensch
und Umwelt zu unterstützen.
Grundlage ist der biblische
Schöpfungsauftrag mit seinen
Dimensionen:
a) Anbetung (Glaube, geistliches Leben,
Mission),
b) Gemeinschaft (Familie, Gemeinde,
Gesellschaft),
c) Kultur und Berufung (Kreativität, Arbeit,
Natur und Ruhe).
(5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen zurück.
Zulässig ist die Erstattung der im Rahmen
einer Tätigkeit für Zwecke der
Gesellschaft entstandenen Kosten und die
Vergütung für Dienstleistungen im
Rahmen ordentlicher
Anstellungsverhältnisse oder sonstiger
berufsmäßiger
Tätigkeit für die Gesellschaft. Dies gilt auch
für Geschäftsführer der Gesellschaft.
(7) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(8) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit
es die eingezahlten Kapitalanteile
der Gesellschafter und den gemeinen Wert
der von den Gesellschaftern
geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung
für die Förderung der christlichen Religion.
Die Entscheidung über die Auswahl
der Körperschaft im Sinne des
vorstehenden Satzes trifft die
Gesellschafterversammlung
mit einfacher Mehrheit. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2
(Gegenstand und Zweck der Gesellschaft, Gemeinnützigkeit),
6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 10 (Jahresabschluss
und Gewinnverwendung) und mit ihr die Änderung der Firma
sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
02.06.2025
Suermann |