Personenverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbH, Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha. Die Gesellschaft hat auf Grund des Vermögensübertragungsvertrages vom 17.02.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag ihr Vermögen als Ganzes auf den Landkreis Gotha mit dem Sitz in Gotha unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 19 Abs. 3, 176 Abs. 1 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
99867 Gotha
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Amtsgericht: Jena
Rechtsform: GmbH