Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
b)
Nach Berichtigung der Anschrift:
Geschäftsanschrift:
Halberstädter Straße 93, 33106 Paderborn |
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a)
27.06.2025
Brand |
| 5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Halberstädter Straße 93, 33102 Paderborn |
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c)
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme(n) herabgesetzt:
Kommanditist:
Jakob, Peter, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 25.000,00
EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Jakob, Laureen, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 25.000,00
EUR. |
a)
27.02.2025
Brand |
HRA 7213: Peter Jakob Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Paderborn, Albert-Schweitzer-Str. 15, 33104 Paderborn.
HRA 7213: Peter Jakob Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Paderborn, Albert-Schweitzer-Str. 15, 33104 Paderborn. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.07.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7213: Peter Jakob Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Paderborn, Albert-Schweitzer-Str. 15, 33104 Paderborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2017/21.06.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 das von dem Einzelkaufmann Peter Jakob, Paderborn, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Peter Jakob Elektrotechnik e.K. mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 7157) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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