HRA 734399: Philipps + Sturm GmbH & Co. KG, Kupferzell, Langenburger Straße 7-9, 74635 Kupferzell. Sitz verlegt; nun: Niedernhall. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Käppele 18, 74676 Niedernhall.
HRA 734399: Philipps + Sturm GmbH & Co. KG, Kupferzell, Langenburger Straße 7-9, 74635 Kupferzell.
HRB 590357: Uhle + Sturm GmbH, Kupferzell, Langenburger Straße 9, 74635 Kupferzell. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.03.2018 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Philipps + Sturm GmbH & Co. KG", Kupferzell (Amtsgericht Stuttgart HRA 734399) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 734399: Philipps + Sturm GmbH & Co. KG, Kupferzell, Langenburger Straße 7-9, 74635 Kupferzell. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Langenburger Straße 7-9, 74635 Kupferzell. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Philipps GmbH, Kupferzell (Amtsgericht Stuttgart HRB 763782), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Uhle + Sturm GmbH", Kupferzell (Amtsgericht Stuttgart HRB 590357) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 590357: Uhle + Sturm GmbH, Künzelsau, Oberhofer Str. 8, 74653 Künzelsau. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kupferzell. Geschäftsanschrift: Langenburger Straße 9, 74635 Kupferzell.