HRB 721883: Schwester Pia's Team GmbH, Ettlingen, Zehntwiesenstraße 62, 76275 Ettlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
HRB 721883: Schwester Pia Gonzales Team GmbH, Ettlingen, Zehntwiesenstraße 62, 76275 Ettlingen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der Gonzales, Pia, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Schwester Pia´s Team e.K.", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 705902) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz) und § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Firma geändert; nun: Schwester Pia's Team GmbH. Die Einzelkauffrau Gonzales, Pia, geb. Günther, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaberin der Firma "Schwester Pia´s Team e.K.", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 705902) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.04.2015 mit Änderung vom 05.08.2015 und Nachträgen vom 17.08.2015 und 07.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse vom 28.04.2015, 05.08.2015, 17.08.2015 und 12.10.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.