Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 4 |
b)
Zirndorf
Geschäftsanschrift:
Oberasbacher Straße 8 - 10, 90513 Zirndorf |
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b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Matta, Achim, Zirndorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Matta, Luisa, Zirndorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2025 hat die
Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
11.11.2025
Dr. jur. Hofmann |
HRB 15125: Planungsbüro Matta GmbH, Fürth, Zirndorfer Straße 48, 90768 Fürth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zirndorfer Straße 26, 90768 Fürth. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Matta, Achim, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 15125: Planungsbüro Matta GmbH, Fürth, Zirndorfer Straße 48, 90768 Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2017 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Verfügung über Geschäftsanteil) sowie Einfügung des § 13 (Gewinnbeteiligung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung und Bauleitung im Bereich der Gebäudetechnik. Bestellt: Geschäftsführer: Matta, Luisa, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Matta, Achim, Allersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Matta, Luisa, Fürth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15125:Planungsbüro Matta GmbH, Fürth, Zirndorfer Straße 48, 90768 Fürth.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2015. Geschäftsanschrift: Zirndorfer Straße 48, 90768 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Bauleitung im Bereich der Gebäudetechnik sowie die Fernüberwachung von technischen Systemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matta, Achim, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Matta, Luisa, Fürth, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Planungsbüro Matta e.K. mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 10443) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.