HRA 15109: Poggenhans + Mühl Architekten GmbH & Co. KG, Bielefeld, Mittelstr. 7, 33602 Bielefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Poggenhans + Mühl Komplementär GmbH am 31.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 15109: Poggenhans + Mühl Architekten GmbH & Co. KG, Bielefeld, Mittelstr. 7, 33602 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 und 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2017 und 22.08.2017 mit der Poggenhans + Mühl Komplementär GmbH mit Sitz in Bielefeld (HRB 38873) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Poggenhans + Mühl Architekten GmbH & Co. KG, Bielefeld (Mittelstr. 7, 33602 Bielefeld). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Poggenhans + Mühl Komplementär GmbH, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 38873), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.