PolyCons GmbH Kunststoffe- Fertigung- Handel, Köln, Waldstr. 2, 51145 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
PolyCons GmbH Kunststoffe- Fertigung- Handel, Köln, Waldstr. 2, 51145 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
PolyCons GmbH Kunststoffe- Fertigung- Handel, Niederkassel, Oberstraße 160, 53859 Niederkassel. Neue Geschäftsanschrift: Waldstr. 2, 51145 Köln. Der Sitz ist von Niederkassel nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln HRB 71866) verlegt.
PolyCons GmbH Kunststoffe- Fertigung- Handel, Köln, Waldstr. 2, 51145 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.1988/23.05.1988. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Niederkassel (bisher Amtsgericht Siegburg, HRB 11099) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Waldstr. 2, 51145 Köln. Gegenstand: Handel mit Kunststoffen, Fertigung von Kunststoffprodukten und deren Vertrieb. Stammkapital: 77.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Frank, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Poglitsch, Siegfried Christian, Faak/See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PolyCons GmbH Kunststoffe- Fertigung- Handel, Niederkassel, Oberstraße 160, 53859 Niederkassel. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist. Es ist daher beabsichtigt, sie nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Einwändungen gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Siegurg, 03.01.2011, Amtsgericht - Registergericht
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