Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (500 IN 372/25)
vom 24.11.2025 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin
angeordnet. |
a)
23.12.2025
Weber |
| 21 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wohlers, Jörn, Wedemark, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.12.2025
Weber |
HRB 12112: Preckel Automobile GmbH, Krefeld, Virchowstraße 140-146, 47805 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 1.800.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 1.801.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.801.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Frank, Sabine, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12112: Autozentrum P & A GmbH, Krefeld, Virchowstraße 140-146, 47805 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Preckel Automobile GmbH.
HRB 12112: Autozentrum P & A GmbH, Krefeld, Virchowstraße 140-146, 47805 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08..07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2020 mit der Pro Agent GmbH mit Sitz in Tönisvorst (AG Krefeld HRB 13069) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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