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Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH, Frankfurt (HRB 98593)

Firmendaten

Anschrift
Taunusanlage 16
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 4
Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt
Friedrichstr. 25, 65185 Wiesbaden
Frankfurter Str. 50, 65189 Wiesbaden
Kreuzberger Ring 62, 65205 Wiesbaden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2001
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 98593
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 98593 verzeichnet. Nach der Gründung am 10.05.2001 hat die Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens viermal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von a) Immobilien-Sondervermögen gemäß § § 230 ff. KAGBb) Geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, wenn für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- undAgrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr.1 KAGB handelt;- § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des " 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren;- § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB;- § 261 Abs. 3 KAGB;und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage bis zu maximal 49 % des Wertes des Sondervermögens eingesetzt werden- § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB; und- § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erfült werden;c) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB;- § 284 Abs. 2 Nr. 2f) KAGB;- § 284 Abs. 2 Nr. 2h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2e KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2f KAGB investieren;- § 284 Abs. 2 Nr. 2c) KAGB, soweit zu Absicherungszwecken eingesetzt;und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden- § 284 Abs. 2 Nr. 2a) KAGB, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden;- § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB;- § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB;- § 284 Abs. 2 Nr. 2 g), mit Ausnahme von Hedgefonds;d) Geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von-§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt;- § 261 Abs. 1 Nr. 2, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren;- § 261 Abs. 1 Nr. 3; und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden- § 261 Abs. 1 Nr. 6; und - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden.2. Neben der kollektiven Vermögensverwaltung nach Maßgabe des Vorstehenden und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen:a) die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die diesbezügliche Anlageberatung;b) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000.000,00 EUR. Die Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2024)

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Registermeldungen 65

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
26 b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Suhrbier-Hahn, Ute, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Strack, Markus, Schwalbach am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
a)
10.05.2024
Walter
b)
Fall 28
25 b)
Gemäß § 13 a HGB von Amts wegen
eingetragen:
Ausländische Zweigniederlassung:
PRINCIPAL REAL ESTATE
SPEZIALFONDSGESELLSCHAFT mbh,
75001 Paris/Frankreich (Registre du
Commerce et des Sociétés de Paris,
440117281)
EUID: FR7501.440117281
Geschäftsanschrift:
10 place Vendome, 75001 Paris/Frankreich
a)
21.01.2023
Dittberner
b)
Fall 27
Calendar 18.07.2022
Veränderung

HRB 98593: Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) Geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, wenn für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 3 KAGB; und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage bis zu maximal 49% des Wertes des Sondervermögens eingesetzt werden - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB; und - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; c) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit zu Absicherungszwecken eingesetzt; und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g), mit Ausnahme von Hedgefonds; d) Geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3; und, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden - § 261 Abs. 1 Nr. 6; und - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben unter a) bis d) genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 2. Neben der kollektiven Vermögensverwaltung nach Maßgabe des Vorstehenden und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die diesbezügliche Anlageberatung; b) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.

Calendar 27.09.2021
Veränderung

HRB 98593: Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Staudt, Mathias Wolfgang Albert, Hennef/Sieg, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 19.07.2021
Veränderung

HRB 98593: Principal Real Estate Spezialfondsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Sichter, Ole, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 52

10.05.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Ute Suhrbier-Hahn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Markus Strack
Prokurist

27.09.2021
Entscheideränderung
19.07.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Paul Heinrich Muno
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ole Sichter
Geschäftsführer

03.05.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Strack
Prokurist

12.04.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Sebastian Lietsch
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Lietsch
Geschäftsführer

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