Produktenbörse Landshut e.V., Landshut (Hammerstr. 1, 84034 Landshut). Die Verschmelzung wurde am 24.01.2008 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 4294).
Produktenbörse Landshut e.V., Landshut (Hammerstr. 1, 84034 Landshut). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2007 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 15.06.2007 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 09.05.2007 mit dem Verein Bayerische Warenbörse eingetragener Verein mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 4294) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.