Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person
der Europäischen Genossen-
schaft, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Nachschuss-
pflicht, Mindest-
kapital, Grund-
kapital der Eu-
ropäischen Ge-
nossenschaft |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbe-
fugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
10 |
|
|
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a)
Die Satzung ist am 16.05.2024
geändert in § 3 (Erwerb der Mit-
gliedschaft), § 5 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 7 (Aus-
schluss), § 10 (Pflichten der Mit-
glieder), § 16 (Ausübung der Mit-
gliedsrechte), § 17 (Frist und Ta-
gungsort), § 21 (Abstimmungen
und Wahlen) und § 26a (besondere
Rücklage Beteiligungsfonds). |
a)
20.06.2024
Job |
9 |
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a)
Die Satzung ist am 22.12.2022 ge-
ändert in § 3 (Erwerb der Mitglied-
schaft) und § 24 (Geschäftsanteil
und Geschäftsguthaben). |
a)
13.01.2023
Job |
GnR 108 NP: Produktivagrargenossenschaft eG Groß Warnow, Reckenzin (Reckenziner Dorfstraße 60, 19357 Karstädt OT Reckenzin). Die Satzung ist am 26.08.2020 geändert in § 26a (3a), (3c) und (6).
GnR 108 NP: Produktivagrargenossenschaft eG Groß Warnow, Reckenzin (Reckenziner Dorfstraße 60, 19357 Karstädt OT Reckenzin). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Puls, Hans-Joachim. Vorstandsmitglied: Krüger, Silvio, * ‒.‒.‒‒, Karstädt GT Dargardt. Vorstandsmitglied: Strecker, Cornelia, geb. Raeb, * ‒.‒.‒‒, Lenzen(Elbe). Nicht mehr Prokurist: Krüger, Silvio
GnR 108 NP: Produktivagrargenossenschaft eG Groß Warnow, Reckenzin (Reckenziner Dorfstraße 60, 19357 Karstädt OT Reckenzin). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Tarnitz Mutterkuh GmbH mit Sitz in Reckenzin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4802) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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