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Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (HRB 12347) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Feldmannstr. 103
66119 Saarbrücken
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 12347
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH aus Saarbrücken war im Handelsregister Saarbrücken unter der Nummer HRB 12347 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 25.10.2016
Löschung

HRB 12347: Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken. Die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme mit der PROFUTUR S.A mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 88947) wurde am 11.10.2016 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Der Rechtsträger ist erloschen.

Calendar 23.09.2016
Veränderung

HRB 12347: Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 27.07.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 mit der PROFUTUR S.A. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 88947) verschmolzen. Die Voraussetzungen nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 25.04.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 12347: Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat einen Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht (§ 122d UmwG). An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragende Gesellschaft: Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht), eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken HRB 12347. Als übernehmende Gesellschaft: PROFUTUR S.A. mit dem Sitz Luxembourg (Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht), eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) unter Sektion B Nummer 88947. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern der übertragenden Gesellschaft: Nach § 122j UmwG ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt geworden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft: Die Gläubiger, deren Forderung vor der Veröffentlichung der Verschmelzungszustimmung gemäß Art. 273 Lux-G (Luxemburgisches Gesetz vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften, in seiner zurzeit gültigen Fassung) begründet wurden, können innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen beantragen, falls der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen. Die Rechts von etwaigen Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus §§ 122h, 122i UmwG. Die Rechte von etwaigen Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften des luxemburgischen Rechts. Anschriften unter denen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden können: Profutur Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Saarbrücken, Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken, Kontaktperson Herr Matthias Holzer, PROFUTUR S.A. mit Sitz in Luxembourg, 9, rue du Laboratoire, L-1911 Luxembourg, Kontaktperson: Herr Paul Sunnen.

Historie 1

25.10.2016
Registervorgang

Löschung 25.10.2016