HRB 83067: Progress Software GmbH, Köln, Christophstraße 15-17, 50670 Köln. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Steendijk, Leendert, Epe / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 83067: Progress Software GmbH, Köln, Christophstraße 15-17, 50670 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Flanagan, Brian Patrick, Bradford, Massachusetts / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lo Coco, Domenic, Massachusetts / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 83067: Progress Software GmbH, Köln, Christophstraße 15-17, 50670 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Iopus Software GmbH mit Sitz in Walldorf (Amtsgericht Mannheim, HRB 351772) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83067: Progress Software GmbH, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Christophstraße 15-17, 50670 Köln.
HRB 83067: Progress Software GmbH, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Telerik GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 173571) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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