Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
c)
2.1 Die Gesellschaft ist eine ex-
terne Kapitalverwaltungsge-
sellschaft im Sinne von § 17
Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanla-
gegesetzbuches (KAGB). Ge-
genstand des Unternehmens
ist die Verwaltung von inländi-
schen Investmentvermögen,
EU-Investmentvermögen oder
ausländischen AIF (kollektive
Vermögensverwaltung) sowie
das Erbringen von Dienstleis-
tungen und Nebendienstleis-
tungen im Sinne des § 20 Abs.
3 S. 1 Nr. 2, 3, 5 und 9 KAGB,
jeweils nach Maßgabe der fol-
genden Bestimmungen dieser
Ziffer 2.
Publikumsinvestmentvermö-
gen im Sinne des § 1 Abs. 6 S.
2 KAGB werden nicht verwal-
tet.
2.2 Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind ge-
schlossene inländische Spe-
zial-AIF im Sinne von § 285
ff. KAGB (nachfolgend „Spezi-
al-AIF“), die jeweils gemäß ih-
ren Anlagebedingungen in die
folgenden Vermögensgegen-
stände investieren dürfen:
2.2.1 Beteiligungen an Unter-
nehmen, die nicht zum Han-
del an einer Börse zugelas-
sen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind, gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB (ein-
schließlich Eigenkapital- und
eigenkapitalähnliche Beteili-
gungen), und
2.2.2 Wertpapiere gemäß §
193 KAGB, (i) wenn der Erwerb
der Wertpapiere mit dem Ziel
erfolgt, die Börsennotierung
des Unternehmens zu beenden
(Delisting) oder (ii) wenn die
Unternehmensbeteiligung erst
nach Erwerb an einer Börse no-
tiert wird und die Gesellschaft
das Ziel verfolgt, die Wertpa-
piere unter Berücksichtigung
der Anlegerinteressen sowie
rechtlicher und tatsächlicher
Beschränkungen wieder zu ver-
äußern oder (iii) wenn der Er-
werb der Wertpapiere als Er-
lös oder als Teil eines solchen
für die Veräußerung einer Un-
ternehmensbeteiligung erfolgt
und die Gesellschaft das Ziel
verfolgt, die Wertpapiere unter
Berücksichtigung der Anleger-
interessen sowie rechtlicher
und tatsächlicher Beschrän-
kungen wieder zu veräußern,
und
2.2.3 Bankguthaben zu Liquidi-
tätszwecken, und
2.2.4 Geldmarktinstrumente zu
Liquiditätszwecken, und
2.2.5 Anteile oder Aktien an ge-
schlossenen inländischen Spe-
zial-AIF oder an geschlossenen
EU-Spezial-AIF oder auslän-
dischen geschlossenen Spe-
zial-AIF (einschließlich Mas-
ter-Feeder-Strukturen), deren
Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt ge-
mäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB,
die wiederum nur die vorge-
nannten Vermögensgegen-
stände nach den Ziffern 2.2.1
und 2.2.4 erwerben dürfen.
Es können für die geschlosse-
nen inländischen Spezial-AIF
Gesellschafterdarlehen an Be-
teiligungsunternehmen im Rah-
men des § 285 Abs. 3 KAGB
gewährt werden.
2.3 Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung kann
auch die Verwaltung geschlos-
sener EU-Spezial-AIF oder aus-
ländischer geschlossener Spe-
zial-AIF nach Ziffer 2.2.5 so-
wie die Verwaltung registrier-
ter qualifizierter Risikokapital-
fonds nach Maßgabe des Art.
14a der Verordnung (EU) Nr.
345/2013 über Europäische Ri-
sikokapitalfonds sein.
2.4 Die Gesellschaft betreibt
folgende Dienstund Neben-
dienstleistungen nach § 20
Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3, 5 und 9
KAGB:
2.4.1 Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sin-
ne des § 1 Abs. 11 des Kre-
ditwesengesetzes angeleg-
ter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum ein-
schließlich der Portfolioverwal-
tung fremder Investmentver-
mögen (Finanzportfolioverwal-
tung), soweit diese Finanzin-
strumente Vermögensgegen-
stände nach den Ziffern 2.2.1
bis 2.2.5 sind, und
2.4.2 Anlageberatung, und
2.4.3 Vermittlung von Geschäf-
ten über die Anschaffung und
Veräußerung von Finanzinstru-
menten (Anlagevermittlung),
und
2.4.4 sonstige Tätigkeiten, die
mit den vorgenannten Dienst-
leistungen und Nebendienst-
leistungen unmittelbar verbun-
den sind. |
|
a)
Die Gesellschaft hat mindestens
zwei Geschäftsführer. Sind meh-
rere Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuris-
ten vertreten. |
|
a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
26.02.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag neu gefasst. |
a)
16.07.2025
Dr. Lehmann |
12 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
8.
Grabovski, Anton, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Geschäftsführer:
9.
Dr. Jensen, Jan-Willem, * ‒.‒.‒‒,
Aumühle
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
06.09.2023
Bauch |
HRB 170772 B: Project A Ventures Management GmbH, Berlin, Julie-Wolfthorn-Straße 1, 10115 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 6 (Geschäftsführung), Ziffer 8 (Investment Committee) und ergänzt in Ziffer 10 (Mehrheitserfordernisse). Ziffer 9 (Fakultativer Expertenbeirat) ist ersatzlos gestrichen und die nachfolgende Nummerierung entsprechend angepasst.
HRB 170772 B: Project A Ventures Management GmbH, Berlin, Julie-Wolfthorn-Straße 1, 10115 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 170772 B: Project A Ventures Management GmbH, Berlin, Julie-Wolfthorn-Straße 1, 10115 Berlin. Gegenstand: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie als registrierte Verwalterin von qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF" beinhaltet hier und im Folgenden qualifizierte Risikokapitalfonds im Sinne der EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist, und die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 2 (Gegenstand).
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